HÜckeswagen Denkmalschutz verhindert Behinderten-Parkplatz

HÜckeswagen · Die historischen Gebäude in der Altstadt sind ein Schatz für Hückeswagen. Aber die Auflagen aus dem Denkmalschutz können auch zum Hemmschuh werden, wenn es um die Umsetzung rein praktischer Anliegen geht. Das wurde jetzt im Sozialausschuss an einem aktuellen Beispiel deutlich. Es ging um den Schlossplatz.

 Parken könnten Behinderte am Turmeingang, eine Markierung wird's aber nicht geben.

Parken könnten Behinderte am Turmeingang, eine Markierung wird's aber nicht geben.

Foto: büba (Archiv)

Der überparteilich arbeitende Arbeitskreis Inklusion hatte die Stadtverwaltung gebeten zu überprüfen, ob unmittelbar neben dem Turmeingang ins Schloss ein Parkplatz für Behinderte ausgewiesen werden kann. Die Verwaltung prüfte denn auch und kam zu dem Schluss: Es ist nicht möglich. Fachbereichsleiter Michael Kirch begründete es mit dem Denkmalschutz: Farbige Markierungen, die den Behinderten-Parkplatz als solchen kennzeichnen würden, seien auf dem historischen Pflaster des Schlossplatzes und unmittelbar am alten Schlossgemäuer "nicht angebracht".

Praktisch sollten sich laut Kirch daraus allerdings keine wirklichen Probleme ergeben: "Mit einem entsprechenden Ausweis im Auto können Behinderte dort parken, auch wenn kein gesonderter Parkplatz markiert ist. Sie werden dort sicher kein Knöllchen bekommen." Allerdings bleibt die Fläche gleich neben dem Eingang in diesem Fall nicht für Behinderte reserviert, wie das bei einer entsprechenden Markierung der Fall wäre.

Auflagen des Denkmalschutzes führt die Verwaltung auch als Grund dafür an, dass noch ein anderer Wunsch des Arbeitskreises Inklusion nicht erfüllt wird: Es wird keine Markierung der Treppen-Stufe vor dem Turmeingang ins Schloss geben, obwohl sie für sehbehinderte Menschen schwer erkennbar und damit eine potenzielle Stolperfalle ist. Norbert Heider (FaB), selbst sehbehindert, kritisierte das im Sozialausschuss scharf: "Wenn ich über diese Stufe stürze und mich dabei verletze, tröstet es mich ganz sicher nicht, dass die Belange des Denkmalschutzes im Rathaus höher eingeschätzt werden als die berechtigten Anliegen behinderter Menschen."

Auch direkt an der Mehrzweckhalle im Brunsbachtal wird es künftig keinen Behinderten-Parkplatz geben. Das hat allerdings nichts mit Aspekten des Denkmalschutzes zu tun, wie Michaela Garschagen vom Regionalen Gebäude-Management in der Sitzung mitteilte. Die Freiflächen an der Halle würden jedoch unbedingt als Feuerwehr-Zufahrt benötigt und müssten deshalb freigehalten werden von geparkten Autos. Auf dem Parkplatz gegenüber der Halle sind hingegen Behinderten-Parkplätze ausgewiesen.

(bn)
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