Hückeswagen Bewährungsstrafe für Türsteher

Hückeswagen · Zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe wurde gestern ein 28-jähriger Hückeswagener am Wipperfürther Amtsgericht verurteilt. Er hatte 2014 drei Tage vor Heiligabend so schwer auf einen 29-jährigen Radevormwalder eingeschlagen, dass dieser Schädelverletzungen mit drei Platzwunden erlitt. Der Angeklagte und sein Anwalt plädierten auf Notwehr.

Der 28-Jährige habe seinem Vater geholfen, der vor einer Gaststätte in der Rader Innenstadt als Türsteher tätig war. Gegen 2 Uhr wollte der 29-Jährige mit einem Bekannten noch ein Bier trinken. Zunächst wurde der späte Gast vom Wirt freundlich abgewiesen und hätte dann auch den Heimweg angetreten. Laut des Angeklagten sei es jedoch noch auf der Treppe zur Eingangstür zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, die später in einer Prügelei endete. "Er hat mir eine glühende Zigarette ins Gesicht gepflitscht und kam auf mich zugestürmt. Als ich ihm den Weg versperrte, hat er mir in zwei Finger gebissen. Da er nicht losließ, habe ich ihm mit der Taschenlampe eins übergezogen", gab der Angeklagte zu.

Das Opfer trat vor Gericht als Nebenkläger auf, konnte sich in seiner Aussage aber nicht mehr genau an den Vorfall erinnern. "Plötzlich lag ich auf dem Boden, und alles war voll Blut", schilderte er.

Den größten Anteil an der Aufklärung hatte ein 25-jähriger Zeuge aus Rade. Er hatte die Situation beobachtet und wollte die Streithähne trennen. "Als die beiden aufeinander losgegangen sind, habe ich das Opfer weggezogen und festgehalten. Aber er riss sich los." Der Sohn des Türstehers soll mit einem Teleskop-Schlagstock mehr als zehn Mal auf den Kopf des Geschädigten eingeschlagen haben. "Er hat auch nicht aufgehört, als das Opfer sich nicht mehr wehrte", fügte der Zeuge hinzu. Die Polizei konnte den Schlagstock später nicht finden.

Dennoch schenkten Staatsanwalt und Richter der Aussage des Zeugen Glauben. Aufgrund einer Vorstrafe des Hückeswageners wegen gefährlicher Körperverletzung hielt die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe nicht mehr für ausreichend. "Ich beantrage eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Das soll ein letzter Warnschuss für den Angeklagten sein", sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft.

Der Richter verringerte die Strafe auf sechs Monate, fügte als Auflage aber eine Schmerzensgeldzahlung von 500 Euro an das Opfer hinzu. "Auch wenn der Geschädigte an dem Streit nicht unerheblich beteiligt war, so bestand doch keine Rechtfertigung für das aggressive Verhalten und die Schläge auf den Kopf", sagte er. Während der dreijährigen Bewährungszeit muss der Hückeswagener straffrei bleiben, sonst droht Gefängnis.

(heka)
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