Hückeswagen Bewährungsstrafe für Dieb mit Baseballschläger

Hückeswagen · Angeklagt war er wegen eines Verbrechens, zum Strafprozess vor dem Wipperfürther Amtsgericht erschien der 26-jährige Hückeswagener aber trotz der Schwere des Tatvorwurfs erst einmal nicht. "Den Termin habe ich quasi vergessen", sagte er auf Nachfragen des Richters, nachdem Polizeibeamte ihn zu Hause abgeholt und vorgeführt hatten.

Noch mehrfach erschien es im Verlauf des Prozesses fraglich, ob der junge Mann wirklich realisiert hat, was er vor einem Jahr getan hatte und welche Konsequenzen das für sein weiteres Leben haben könnte. An einem Abend im April 2015 war der 26-Jährige in einen Lebensmittelmarkt in der Radevormwalder Innenstadt gegangen, hatte dort eine Wasserflasche aus dem Regal genommen und war damit an der Kassiererin vorbei nach draußen gegangen, ohne vorher zu bezahlen. Bei sich hatte der Hückeswagener einen Baseballschläger, der zur gefährlichen Waffe werden kann. Die Kassiererin hatte sich davon jedenfalls bedroht gefühlt. Und so wurde aus dem Ladendiebstahl in der Anklageschrift ein "Schwerer Raub".

Und das gleich in zwei Fällen: Minuten später hatte der 26-Jährige erneut mit seinem Schläger den Markt betreten, hatte sich Süßigkeiten in die Taschen gestopft und war abermals gegangen, ohne zu zahlen. Wieder war niemand eingeschritten - aus Furcht, dass der Mann zuschlagen könnte. Die beiden Ladendiebstähle räumte der Hückeswagener, der berufs- und arbeitslos ist, vor Gericht ein. Bedroht habe er jedoch niemanden und den Schläger auch nicht als Waffe eingesetzt, sondern ihn einfach nur in der Hand gehalten. Warum er ihn überhaupt dabei hatte? Die Frage des Richters beantwortete der Angeklagte so: "Ich hatte damals eine schwere Zeit, kein Geld und litt unter Verfolgungswahn." Er selbst habe sich ständig verunsichert gefühlt und deswegen den Schläger zu seinem Schutz mitgenommen. Schon früher habe er unter Psychosen gelitten. Sie wurden nach dem Tattag auch in einer Psychiatrischen Fachklinik diagnostiziert. Danach stand der Mann einige Monate lang unter Betreuung, die wieder aufgehoben wurde. Aktuell gehe es ihm gut, er nehme auch keine Medikamente mehr, versicherte er.

Vor dem Hintergrund seiner psychischen Probleme gingen Staatsanwältin und Schöffengericht von verminderter Schuldfähigkeit aus. Damit liegt das Strafmaß deutlich unter dem, den das Gesetz sonst bei schwerem Raub vorgibt (mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe). Das Urteil entsprach dem Plädoyer der Anklage: sechs Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Der 26-Jährige wird einem Bewährungshelfer unterstellt und muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Damit blieb das Gericht an der untersten Grenze des Strafrahmens für das, was es juristisch als Raub in einem minderschweren Fall und Diebstahl mit Waffen einstufte.

Zugute gehalten wurde dem Angeklagten, dass er nicht vorbestraft ist, seine Beute von nur geringem Wert und die Bedrohung durch den mitgeführten Schläger nicht massiv war. Der Richter führte ihm allerdings vor Augen, dass er mit einem Widerruf der Bewährung und mit Haft rechnen muss, wenn er sich nicht an die Bewährungsauflagen hält. Angeklagter und Staatsanwältin nahmen das Urteil an. Damit ist es rechtskräftig.

(bn)
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