Hückeswagen Betrunkene schlagen sich vor Kneipe - Freispruch!

Hückeswagen · Die Erleichterung war einem 25-jährigen Hückeswagener anzusehen, als er die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Wipperfürth verließ. Der Richter hatte auf Freispruch aus Mangel an Beweisen erkannt. Wäre es zu einer Verurteilung gekommen, hätte der Hückeswagener wohl den Weg hinter Gitter antreten müssen. Vor der Tat war er vor einem Jahr schon einmal wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden - und die Bewährungszeit läuft noch. Um den Anklagevorwurf der Körperverletzung ging es auch diesmal. Die Staatsanwaltschaft warf dem Hückeswagener vor, in einer Nacht im November 2015 vor einer Kneipe in der Wipperfürther Innenstadt einen anderen Gast die Treppe heruntergestoßen und einen weiteren jungen Mann, der dem Gestürzten zu Hilfe kommen wollte, ins Gesicht geschlagen zu haben. Der Grund für so viel Aggressivität blieb unklar. Alle Beteiligten hatten zuvor in der Kneipe getrunken, zu einem Streit war es dort aber nicht gekommen.

Der als Zeuge geladene junge Mann, der beim Sturz Schürfwunden und Prellungen erlitten hatte, konnte nicht eindeutig sagen, ob tatsächlich der Hückeswagener derjenige war, der ihn gestoßen hatte. Und auch zwei Freunde, die ihm damals zu Hilfe geeilt waren, zeigten Erinnerungslücken. Sie dürften auch darauf zurückzuführen sein, dass nicht nur der angeklagte Hückeswagener, sondern auch alle als Zeugen geladenen Männer reichlich Alkohol getrunken hatten, bevor es zum Spektakel vor der Kneipe gekommen war. Dem schnellen Eingreifen der Polizei war es zu verdanken gewesen, dass die Schlägerei keine Fortsetzung in dem Lokal gefunden hatte, in dem sich alle Beteiligten nach dem Treppensturz wieder am Tresen einfanden.

Der Angeklagte bestritt die ihm zur Last gelegte Tat. Sein Verteidiger erklärte, dass der 25-Jährige nicht der Täter, sondern selbst Opfer gewesen sei. Er sei die Treppe heruntergestoßen und geschlagen worden. Vorgelegt wurde ein ärztliches Attest, demzufolge der 25-Jährige Prellungen und andere Blessuren erlitten hatte. Was wirklich geschehen war, war vom Gericht nicht mehr zu klären. Der Freispruch war die juristisch logische Konsequenz.

Einen Rat gab der Strafrichter dem berufslosen 25-Jährigen, der noch bei und von den Eltern lebt, mit auf den Weg: "Gehen Sie mal in sich, inwieweit der Alkohol Sie negativ beeinflusst und was Sie dagegen unternehmen sollten." Ausschlaggebend dafür war ein Hinweis des Bewährungshelfers: Der junge Mann neigt zu Aggressionen unter dem Einfluss von Alkohol, zeigt jedoch keinerlei Einsicht, dass er tatsächlich ein Alkoholproblem hat.

(bn)
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