Hückeswagen Betrunken Motorradfahrer in große Gefahr gebracht

Hückeswagen · Ausgesprochen gefährlich war das, was ein 28-jähriger Hückeswagener an einem späten Abend im Oktober 2015 auf der Hohenfuhrstraße in Radevormwald angestellt hatte: Als er einen Motorradfahrer näherkommen sah, trat er mitten auf die Fahrbahn, um ihn - warum auch immer - zu stoppen.

Der konnte gerade noch ausweichen und damit einen Unfall vermeiden. Die Staatsanwaltschaft ermittelte zunächst wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gegen den Hückeswagener. Sie zeigte sich dann aber bereit, das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 400 Euro einzustellen.

Der Mann zahlte jedoch nicht, so dass es nun doch vor dem Amtsgericht Wipperfürth zum Prozess gegen ihn kam. Er wisse nicht, warum er auf die Straße gelaufen sei und dadurch nicht nur sich selbst, sondern auch den Biker in Gefahr gebracht habe, sagte der Straßenbauer aus. Er könne sich an nichts mehr erinnern, was an diesem Abend geschehen sei, denn nach einem Gelage mit Freunden sei er völlig betrunken und nicht mehr Herr seiner Sinne gewesen.

Die verhängte Geldbuße habe er nicht gezahlt, weil er über Monate hinweg arbeitslos gewesen sei: "Ich hatte das Geld einfach nicht, weil auch noch 2000 Euro an Mietschulden aufgelaufen waren. Da habe ich das dann immer wieder aufgeschoben mit der Überweisung; das war natürlich blöd von mir." Dem konnte der Richter nur beipflichten: "Eine Verurteilung kommt Sie deutlich teurer zu stehen, außerdem könnte das Verfahren auch dazu führen, dass Sie den Führerschein abgeben müssen."

Mit Blick darauf, dass der Hückeswagener nicht vorbestraft ist und Reue zeigte, ließen Richter und Staatsanwalt noch einmal Gnade walten: Das Verfahren wurde eingestellt, und es bleibt bei der zuvor verhängten Geldbuße von 400 Euro. Allerdings warnte der Richter: "Wenn Sie jetzt wieder nicht bezahlen, wird es zu einem neuen Prozess und dann ganz sicher zu einer Verurteilung kommen, die sehr teuer für Sie wird."

Dazu werde es nicht kommen, beteuerte der 28-Jährige: "Ich werde die Chance, die Sie mir jetzt geben, ganz sicher nutzen." Da er inzwischen wieder Arbeit habe, könne er die 400 Euro trotz noch bestehender Schulden in Raten zahlen. Die Raten-Zahlung räumt ihm die Staatsanwaltschaft ein.

(bn)
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