Hückeswagen Betrunken auf Mofa wird jetzt teuer

Hückeswagen · Wer sich in den Straßenverkehr begibt, sollte das nüchtern tun - auch, wenn er "nur" mit einem Mofa, für das es keine Fahrerlaubnis bedarf, mitten in der Nacht auf weitestgehend leer gefegten Straßen unterwegs ist. Diese Lektion erhielt jetzt eine 20-jährige Hückeswagenerin vom Amtsgericht in Wipperfürth. Dort hatte sich die junge Frau wegen einer Trunkenheitsfahrt in der Karnevalszeit zu verantworten.

In einer Nacht Anfang Februar - es war Weiberfastnacht - war die Auszubildende gegen 1.30 Uhr auf ihrem Mofa von Wipperfürth aus über eine Kreisstraße in Richtung Bever gefahren; sie wollte nach Hause und ins Bett. Dort kam sie dann allerdings erst deutlich später als geplant an, denn unterwegs geriet sie in eine Polizeikontrolle. Wie sich dabei herausstellte, war die 20-Jährige nicht nur beschwipst, sondern schwer betrunken unterwegs: Immerhin 1,8 Promille Alkohol wurden im Blut gemessen.

Vor Gericht redete die Angeklagte, die mit ihrer Mutter zur Verhandlung vor dem Jugendrichter gekommen war, nach Verlesung der Anklageschrift nicht lange um den heißen Brei herum: "Ja, das stimmt so", bestätigte sie sichtlich zerknirscht die Vorwürfe der Staatsanwältin. Dieses Geständnis kam ihr zugute: Der Richter berücksichtigte es zugunsten der Angeklagten und stellte auf Grundlage des Jugendstrafrechts das Verfahren gegen sie ein - mit der Auflage, dass sie 500 Euro für einen gemeinnützigen Zweck zahlt.

Das entspricht für die Auszubildende einem vollen Monatsgehalt, über das sich nun das Wipperfürther Tierheim freuen darf. Ins Gewissen redete die Staatsanwältin der 20-Jährigen: "Das sollte Ihnen eine Lehre sein. Wer wie ein Erwachsener am Straßenverkehr teilnehmen will, muss sich auch entsprechend erwachsen verhalten."

(bn)
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