Hückeswagen Beim Finanzamt Freibeträge für Lohnsteuer beantragen

Hückeswagen · Ab sofort besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2016 zu beantragen. "Auch in diesem Jahr sollten alle Arbeitnehmer prüfen, ob sie durch die Berücksichtigung eines Freibetrags ihre monatliche Steuerbelastung mindern können", sagt Frank Ritgen, Leiter des auch für Hückeswagen zuständigen Finanzamtes Wipperfürth.

Dadurch, dass der Arbeitgeber den vom Finanzamt bestätigten Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöhe sich das monatliche Nettoeinkommen. "Arbeitnehmer können so früher über ihr Geld verfügen und müssen nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um Erstattungsansprüche mit der Steuererklärung geltend zu machen", sagt Ritgen.

Seit Oktober können Arbeitnehmer erstmals mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2016 einen Freibetrag für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren - statt bisher einem - beantragen. "Sie müssen künftig also nicht mehr jedes Jahr aktiv werden", sagt Ritgen. Die Freibeträge sowie alle für die Berechnung der Lohnsteuer wichtigen Daten (wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religion) werden als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert und den Arbeitgebern elektronisch zum Abruf bereitgestellt.

Ein Freibetrag kann gewährt werden, wenn die abziehbaren Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) 600 Euro im Jahr übersteigen. Bei der Berechnung dieser Antragsgrenze zählen Werbungskosten allerdings nur mit, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von jährlich 1000 Euro übersteigen.

Die Formulare sind auch im Internet unter www.finanzamt-wipperfürth.de zu finden. Um Nachfragen des Finanzamts zu vermeiden, sollten alle erforderlichen Unterlagen und Belege zusammen mit dem Antrag eingereicht werden.

(rue)
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