Hückeswagen Bauamt lehnt zusätzliche Sicherung für neues Brückengeländer ab

Hückeswagen · Vor allem die Anwohner der Wohngebiete Höchsten und Mühlenfeld freuen sich, ist die neue Fußgängerbrücke Brückenstraße doch seit Freitag endlich offiziell freigegeben (die BM berichtete). Doch kaum sind alle Probleme gelöst - zuletzt sorgten 20 Zentimeter breite Spalte dafür, dass die Abnahme verweigert wurde -, gibt es neue Bedenken. Zumindest bei der Wiehagenerin Bettina Wiederhöft.

 ( 1,30 Meter hoch ist die Brüstung, allerdings ist sie nur etwas breiter als ein Handy. ' Manche nutzen ein Brückengeländer, wie auf der Stühlinger Brücke in Freiburg, verbotenerweise als Sitzfläche.

( 1,30 Meter hoch ist die Brüstung, allerdings ist sie nur etwas breiter als ein Handy. ' Manche nutzen ein Brückengeländer, wie auf der Stühlinger Brücke in Freiburg, verbotenerweise als Sitzfläche.

Foto: Büllesbach/Wiederhöft

In einer Mail an die Stadt schreibt sie: "Die Konstruktion außerhalb des eigentlichen Geländers empfinde ich als recht breit." Ihr sei sofort der Gedanke gekommen, dass es manch einen sicherlich verführe, darauf balancieren zu wollen oder sich auch darauf zu setzen - "wie in Freiburg auf der Stühlinger Brücke, nur halt kleiner". Zudem sei das Geländer nicht sonderlich hoch und der Handlauf biete ein "Trittbrett" zum Klettern. Bettina Wiederhöft betont: "Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg."

Hückeswagen: Bauamt lehnt zusätzliche Sicherung für neues Brückengeländer ab
Foto: Bettina Wiederhöft

Sie sei sich sicher, dass die Abmessungen den Richtlinien entsprechen. "Aber sollte man diesen Bereich nicht noch anders absichern?"

Tatsächlich ist das Geländer der Brücke 1,30 Meter hoch und entspricht allen Vorschriften. Das bestätigte gestern Bauamtsleiter Andreas Schröder. "Das Geländer ist sicher", betonte er. "Und wir werden es natürlich nicht weiter absichern."

Wenn man darauf klettere, dann sei das Vorsatz. Und in diesem Fall bestünde auch die Gefahr, dass man hinunter auf den Radweg stütze. Der Baumatsleiter stellte abschließend die rhetorische Frage: "Wenn jemand auf ein Brückengeländer klettert und dann hinunterfällt, wer ist dann wohl Schuld?"

(büba)
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