Hückeswagen Azubi muss teuer für illegale Alltagsdroge zahlen

Hückeswagen · Amphetamine sind wegen ihrer aufputschenden Wirkung nicht nur bei Jugendlichen gefragt und längst auch in der Schloss-Stadt zur Alltagsdroge geworden. Das ändert nichts daran, dass allein der Besitz der vollsynthetischen Betäubungsmittel illegal ist. Und das auch schon in geringen Mengen für den Eigenkonsum, wenn sie nicht als notwendiges Medikament gegen spezielle Erkrankungen vom Arzt verordnet wurden.

Strafbar machte sich deshalb auch ein 20-jähriger Auszubildender aus Wipperfürth, bei dem Polizeibeamte spät in einer März-Nacht in Hückeswagen zwei Gramm Amphetamin gefunden hatten. Der junge Mann war gegen 4.30 Uhr auf dem Bahnhofsplatz in der Innenstadt kontrolliert worden.

"Es stimmt!": Knapp kommentierte der 20-Jährige jetzt vor dem Amtsgericht in Wipperfürth, was die Anklage ihm zur Last legte. Das Geständnis hielt ihm der Richter zugute, auf Grundlage des Jugendstrafrechts stellte er das Strafverfahren gegen den jungen Mann im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten vorläufig ein.

Im Gegenzug muss der 20-Jährige nun 400 Euro an die Staatskasse bezahlen, was fast die gesamte Ausbildungsvergütung eines Monats ist. Außerdem erlegte der Richter ihm nach Rücksprache mit einem Vertreter des Jugendamtes auf, umgehend eine Drogenberatung in Anspruch zu nehmen.

Dennoch war es letztlich ein guter Tag für den 20-Jährigen: Zunächst war er zu seiner Gerichtsverhandlung nicht erschienen. Der Richter schien schon geneigt, Strafbefehl zu erlassen - dann wäre es nicht zur Einstellung des Verfahrens gekommen -, da erreichte der Mitarbeiter des Jugendamts den Heranwachsenden zu Hause telefonisch. Er machte sich aus der elterlichen Wohnung umgehend doch noch auf in den Gerichtssaal. Vom Richter befragt, warum er nicht pünktlich erschienen sei, legte der 20-Jährige sein zweites "Geständnis" an diesem späten Vormittag ab: "Ich habe verschlafen!"

(bn)
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