Hückeswagen Autohändler handelt vor Gericht mit geringem Erfolg

Hückeswagen · Mit Handeln kennt er sich aus, schließlich ist der 35-jährige Hückeswagener, der jetzt vor dem Amtsgericht stand, professioneller Autohändler. Folglich versuchte er in der Verhandlung sein Glück im Handeln. Zuvor war er wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30 Euro, also 1200 Euro, und neun Monaten Führerscheinsperre verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatte der Hückeswagener Einspruch eingelegt und sich zudem einen Anwalt genommen.

Im neu aufgenommenen Strafbefehlsverfahren schilderte der Verteidiger, wo der Schuh drückt: "Mein Mandant ist im Autohandel tätig. Durch die Führerscheinsperre ist es für ihn sehr problematisch, seinen Job auszuüben."

Bereits im vorigen November war dem Hückeswagener der Führerschein entzogen worden. Dennoch setzte sich der 35-Jährige kurze Zeit später wieder hinters Steuer eines Sportwagens - und geriet prompt in eine Verkehrskontrolle. "Sie haben erst angehalten, sind dann aber weitergefahren. Das war ein bisschen dumm", beurteilte der Richter die Situation.

Die auferlegte Geldstrafe hielt das Gericht für gerechtfertigt, die Sperrfrist verringerte der Richter mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft allerdings um drei Monate. "Sechs Monate ist die Mindestsperrfrist, daran gibt es nichts zu rütteln", stellte der Richter klar. Die Sperrfrist wird jedoch erst beginnen, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Mit der Wartezeit aufgrund des Einspruchs hat der 35-Jährige im Endeffekt nur knapp zwei Monate Fahrverbot eingespart.

Nach Ablauf der Sperrfrist wird der Führerschein nicht direkt wieder zugestellt, sondern muss neu beantragt werden. Das zuständige Führerscheinamt prüft dann in eigener Verantwortung, was der Angeklagte benötigt, um seine Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.

(heka)
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