Hückeswagen Autofahrer mit Joint erwischt - und gleich doppelt bestraft

Hückeswagen · Dass auch ein einmaliger Fehler große Folgen haben kann, hat jetzt ein 31-jähriger Hückeswagener zu spüren bekommen. Der Besitz von 2,6 Gramm Marihuana brachte ihn als Angeklagten vor den Richter am Wipperfürther Amtsgericht. "Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln" lautete die Anklage.

"Das war eine dumme Sache. In der Regel habe ich nichts mit Drogen zu tun. Sie wurde mir durch Zufall in den Schoß gelegt", beteuerte der zweifache Familienvater. Auf der Geburtstagsfeier eines Freundes im Juni seien die Rauschmittel liegengeblieben und beim Aufräumen entdeckt worden. Statt sie zu vernichten, drehte sich der 31-Jährige daraus einen Joint. Auf der Bevertalstraße geriet er gegen 21 Uhr mit seinem Auto in eine Polizeikontrolle. "Ich hatte da gerade einmal an dem Joint gezogen", sagte der Angeklagte.

Die Beamten sind geschult darin, Anzeichen eines Drogenkonsums zu erkennen. Sie ordneten bei dem Hückeswagener nach der Verkehrskontrolle eine Blutprobe an. Die Folge war ein einmonatiges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und 500 Euro Geldstraße zuzüglich Gebühren. Die Staatsanwältin am Amtsgericht forderte noch einmal 750 Euro (30 Tagessätzen à 25 Euro) als Strafe für den Cannabis-Besitz.

Den Antrag der Staatsanwaltschaft halbierte der Richter jedoch und verurteilte den Angeklagten zu 15 Tagessätze à 25 Euro, also zu einer Geldstrafe von 375 Euro.

Der Richter begründete das mit den parallelen Rechtsfolgen, die der Mann bereits zu spüren bekommen hat, die Kleinstmenge an Marihuana und damit, dass er bisher keine Vorstrafen hat. Der Familienvater gab darüber hinaus keinen Anlass für eine negative Zukunftsprognose: "Ich bin kein Kiffer, Junkie oder Händler", versicherte er.

Eine Wiederholung käme ihn auch teuer zu stehen. Denn wird ein Verkehrsteilnehmer ein zweites Mal mit Drogen am Steuer erwischt, drohen ein Bußgeld von mindestens 1000 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot. Beim dritten Mal erhöht sich das Bußgeld bereits auf 1500 Euro.

"Was viele nicht wissen, ist, dass sich der Drogenkonsum auch noch Monate später nachweisen lässt", fügte der Richter mahnend in Richtung des 31-Jährigen hinzu.

(heka)
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