Hückeswagen Acht Jahre Haft nach Totschlag-Versuch

Hückeswagen · Der Bundesgerichtshof weist die Revision des angeklagten Spaniers ab, der am 20. Mai 2014 seinen Nebenbuhler in Arnsberg bei Hämmern töten wollte.

Es bleibt dabei: Für acht Jahre ins Gefängnis muss ein zur Tatzeit 40-jährige Spanier, der im Mai 2014 nachts auf der Straße vor einem Pferdehof in Arnsberg bei Hämmern auf einen damals 32-jährigen Mann eingestochen und ihn damit lebensgefährlich verletzt hatte.

Das Landgericht Köln hatte den Spanier bereits im Mai 2015 wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Acht Jahre Haft lautete damals das Urteil der elften Großen Strafkammer, gegen das der Verurteilte, der nie ein geständnis abgelegt hatte, Rechtsmittel eingelegt hatte. Der Bundesgerichtshof hat die Revision inzwischen jedoch zurückgewiesen, bestätigt Landgerichtssprecher Dr. Achim Hengstenberg. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig, bestätigt der Wipperfürther Rechtsanwalt, der in dem Verfahren die Nebenklage vertreten hatte.

Seit der Tat sind zweieinhalb Jahre vergangen. Am 20. Mai 2014 hatte der damals 40-Jährige versucht, den neuen Partner seiner früheren Lebensgefährtin mit einem Messer zu töten. Mit lebensgefährlichen Verletzungen war der Mann auf einer Wiese in Arnsberg nahe Altenholte an der Stadtgrenze zu Hückeswagen gefunden worden. Der Hof, ein großes Anwesen auf Wipperfürther Stadtgebiet, gehört dem Geschäftsführer eines mittelständischen Hückeswagener Unternehmens.

Fünf Wochen später war der Spanier schließlich festgenommen worden. Die Richter der Strafkammer hatten in ihrem Urteil Eifersucht als Tatmotiv festgestellt. Nur durch eine Notoperation hatte das Opfer die Messerattacke überhaupt überlebt.

Vor dem Landgericht hatte der Pferdewirt beschrieben, wie am 20. Mai gegen 21.30 Uhr jemand an sein Fenster geklopft hatte. Nur mit Händen und Füßen habe man sich verständigen können. "Irgendwann habe ich dann mitbekommen, dass sein Auto nicht mehr lief", erinnerte sich der Zeuge. Er sei deswegen nach draußen gegangen und habe geholfen, das Auto zu schieben, bis es wieder angesprungen sei.

Dann habe man sich mit einem Handschlag verabschiedet. "Ich weiß nur noch, dass mich eine Nachbarin fand", berichtete das Opfer. Dann erinnerte er sich an sein Aufwachen im Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft am Landgericht ging davon aus, dass der Angeklagte seinen Nebenbuhler, nachdem er ihn durch eine vorgetäuschte Panne vom Haus weggelotst hatte, von hinten niedergeschlagen und ihm dann ein Messer in den Leib gerammt hatte.

(lb)
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