Hückeswagen 48-Jähriger ignoriert Fahrverbot

Hückeswagen · Der Hückeswagener setzte sich darüber hinweg, um zur Arbeit zu kommen.

Schon vor vier Jahren hatte ein Kfz-Meister aus Hückeswagen seinen Führerschein verloren, weil er damals betrunken Auto gefahren und dabei der Polizei aufgefallen war. 1,9 Promille hatte die Blutprobe ergeben. Statt sich nach der Verurteilung um eine neue Fahrerlaubnis zu kümmern, ließ der Mann die Dinge über die Jahre hinweg schleifen - bis er in diesem Jahr eine neue Arbeitsstelle in Burscheid antrat. Um von Hückeswagen aus zur Arbeit zu kommen, setzte er sich wieder hinters Lenkrad - und geriet an einem Tag im Mai prompt in eine Geschwindigkeitskontrolle der Polizei, weil er zu schnell unterwegs war. Die Folge neben dem Bußgeld für das zu hohe Tempo: ein Strafbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein.

Dagegen legte der 48-Jährige Einspruch ein. Die Konsequenz daraus war nun ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht in Wipperfürth. "Dass ich damals gefahren bin, war wirklich nur eine Notmaßnahme, damit ich meinen neuen Job nicht gleich wieder verliere", sagte der Mann vor Gericht aus. Inzwischen ist er seit geraumer Zeit in einer verkehrspsychologischen Therapie mit dem Ziel, in absehbarer Zeit eine neue Fahrerlaubnis beantragen zu können. Auf sie ist er in seinem Beruf zwingend angewiesen.

Wegen der Fahrt im Mai wird er nun aber noch länger als erhofft darauf warten müssen. Der Richter machte ihm klar: "Diese Fahrt war sicher keine Spaßtat, strafbar macht sich aber trotzdem wer ohne Fahrerlaubnis fährt, obwohl er weiß, dass er nicht darf. Und Sie wussten das nach ihrer Verurteilung wegen der Trunkenheitsfahrt sehr genau."

Das Urteil: sechs Monate Sperrfrist. Vor Ablauf dieser Zeit kann er keinen neuen Führerschein beantragen und muss zusehen, wie er zu seinem Arbeitsplatz in Burscheid kommt. Überdies verhängte der Richter eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro (30 Tagessätze à 50 Euro). Damit blieb er unter der im Strafbefehl festgesetzten Geldstrafe. Bei der Länge der Sperrfrist aber ließ er nicht mit sich verhandeln, auch wenn der Verteidiger betonte, wie wichtig der Führerschein für die berufliche Existenz sei. Fazit: Darüber hätte er nachdenken müssen, als er sich an dem Tag im Mai ans Steuer setzte. Der Einspruch gegen den Strafbefehl war mithin nur von begrenztem Erfolg.

(RP)
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