Nach Tod von Kind auf Zechengelände Durfte Kipplore so ausgestellt werden?

Hückelhoven · Das in Hückelhoven auf dem Gelände des Besucherbergwerks am Samstag tödlich verunglückte Kleinkind wird obduziert. Das hat zur Klärung der Umstände, die zum Tod des 22 Monate alten Jungen geführt haben, der Kapitaldezernent der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach angeordnet.

Kleiner Junge stirbt bei Unglück auf Zechengelände
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Kleiner Junge stirbt bei Unglück auf Zechengelände

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"Die Ermittler suchen zudem einen Gutachter, der den Unfallhergang feststellt", erklärte der Pressedezernent, Oberstaatsanwalt Lothar Gathen. Fest steht nach bisherigen Ermittlungen, dass sechs Kinder das Areal mit den Grubenloks zum Spielen entdeckt hatten. Fünf Kinder kletterten laut Gathen auf der Kipplore. Der Kleinste hatte sich unter die Lore gebeugt, um ein heruntergefallenes Trinkfläschchen zu nehmen. Das schräg aufsteigende Ende der Lore hatte sich geneigt, dann war das Schienenfahrzeug in die Ursprungsposition zurückgeklappt.

Der kleine Junge wurde darunter eingeklemmt. Die Staatsanwaltschaft untersucht, "ob es eine Verkettung unglücklicher Umstände war oder jemand zur Verantwortung zu ziehen ist", sagte Gathen. Noch zu klären ist, ob das Schienenfahrzeug so hätte ausgestellt werden dürfen oder ob die Kippbewegung nicht hätte verhindert werden müssen. Eines hat die Rekonstruktion des Unfalls durch die Polizei laut Gathen ergeben: "Ein Kripobeamter hat mit seinen 86 Kilo die Lore nicht bewegt bekommen."

(gala)
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