Hückelhoven/Mönchengladbach Drei Jahre Haft wegen Raubes und mehrfacher Beleidigung

Hückelhoven/Mönchengladbach · Zu Beginn des Schöffengerichtsprozesses, in dem sich ein Hückelhovener (27) wegen Raubes, vierfachen Diebstahls, Sachbeschädigung, Bedrohung und elffacher Beleidigung verantworten musste, hatten vor allem die Opfer des Randalierers ausgesagt. Nachdem der Vater den arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger aus dem Haus geworfen und den Sohn zum Wohnen in die Garage verwiesen hatte, beleidigte der Angeklagte seine Nachbarn mit ordinären Schimpfwörtern, wenn sie an der Garage vorbeigingen.

Gestern erinnerten sich mehrere Polizeibeamte an Kontakte mit dem Hückelhovener, bei denen der oft unter Drogen stehende Mann derart ausrastete, dass sie ihn mit auf die Wache nahmen. Aus all den Zeugenaussagen fiel vor allem die hässliche Raubstraftat auf, bei der er einem elfjährigen Mädchen dessen Penny-Board (Skateboard) weggenommen hatte. Die Elfjährige stand damals mit zwei Mitschülerinnen in der Nähe des Hückelhovener Rathauses, als der Angeklagte näher kam. "Seid ihr behindert?", rief er und schubste die Elfjährige zu Boden. Danach verschwand er mit dem Board. Vor Gericht bestritt er, das Mädchen geschubst zu haben.

Im Gerichtssaal empfahl der psychiatrische Sachverständige, den Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterzubringen. Der 27-Jährige sei mehreren Polizeibeamten aufgefallen, wenn er unter Drogen ausrastete. Er leide an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung und unter Erziehungsmängeln. Der Angeklagte zeige weder Reue noch Einsicht, so der Gutachter.

Die Staatsanwältin forderte für den 27-Jährigen eine Haftstrafe von drei Jahren. Dessen Vorstrafenregister enthielt vor allem Geldstrafen. "Durch Geldstrafen ist der Hückelhovener offensichtlich nicht zu beeindrucken", meinte die Anklagevertreterin. Am Ende schloss sich das Schöffengericht dem Antrag der Staatsanwältin an und verurteilte den Angeklagten zu drei Jahren Haft. Außerdem wird der 27-Jährige in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Am Ende versprach der Angeklagte, die Therapie erfolgreich anzugehen.

(krü)
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