Hückelhoven Bello bei Sozialhilfe nicht mehr ermäßigt

Hückelhoven · Hückelhoven passt aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen die Hundesteuer an. Einige Vergünstigungen entfallen.

An die aktuelle Rechtsprechung will die Stadt Hückelhoven ihre Hundesteuersatzung anpassen. Einige Befreiungs- und Ermäßigungsgründe entfallen, dafür kommen neue Vergünstigungen hinzu, etwa für "Notfelle" aus dem Tierheim. Die im Vergleich zu anderen Städten geringen Steuersätze bleiben unverändert, und Kampfhunde werden nicht erhöht besteuert.

Einstimmig hat der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat die überarbeitete Hundesteuersatzung zur Beschlussfassung empfohlen. Eine der wichtigsten Änderungen: Nur noch Privatpersonen, die einen Hund in ihren Haushalt aufgenommen haben, sollen Hundesteuer zahlen. Aus gewerblichen Gründen gehaltene Hunde unterliegen nicht der Steuerpflicht. Demnach entfallen Gesellschaften, Genossenschaften und Vereine als Steuerpflichtige.

Eine bittere Pille ist die Regelung für Empfänger von Sozialleistungen: Weil schon mehrere Gerichte klargestellt haben, dass kein grundsätzlicher Anspruch auf Steuerermäßigung besteht, entfällt für diesen Personenkreis die Ermäßigung. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte festgestellt, dass "eine Hundesteuer in voller Höhe auch für Sozialhilfeempfänger keine unverhältnismäßige Belastung darstellt". Die Steuer knüpfe an einen Aufwand, "den dieser sich leistet". So komme es nicht darauf an, ob ein Hundehalter sich den Aufwand auch leisten könne. Die Sozialhilfe enthalte schließlich auch einen Anteil für die Freizeitgestaltung und andere Genussgüter. In der Verwaltungsvorlage heißt es: "Wenn sich der Hilfeempfänger entscheidet, diesen für den persönlichen Aufwand Hund auszugeben, so gibt es keinen Grund, diesen besser zu stellen als andere Hundebesitzer."

Keinen Grund für eine Besserstellung sieht die Verwaltung auch für Jagdausübungsberechtigte: "Trotz der öffentlichen Funktion, die der Jagdausübung zukommt, wird im Regelfall das private Interesse deutlich überwiegen, so dass auch kein überwiegendes öffentliches Interesse an einer Steuerbefreiung gegeben ist." Jäger müssen nun also Hundesteuer zahlen. Die alte Hundesteuersatzung enthielt auch eine "Zwingersteuer". Weil aber gewerbliche Züchter ohnehin nicht mehr der Hundesteuer unterliegen, gibt es keine Zwingerermäßigung mehr.

Nicht mehr steuerbefreit sind künftig Wachhunde - sie werden durch moderne elektronische Überwachungsanlagen immer weniger gebraucht. Erhalten bleibt jedoch die Steuerbefreiung für Hunde in Privathaushalten, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe für Blinde, Taube oder andere hilflose Personen dienen. Neu ist eine Steuerbefreiung für Therapiehunde, wenn sie eine zertifizierte Therapiehundeprüfung abgelegt haben und nachweislich für soziale Zwecke (in Schulen, Altenheimen, Behinderteneinrichtungen) eingesetzt werden. Hier wird davon ausgegangen, dass "die Haltung keinen persönlichen Lebensbedarf befriedigt, sondern zu therapeutischen und sozialen Zwecken erfolgt".

Aufgenommen wird zudem eine Steuerbefreiung für Hunde, die unmittelbar aus dem Heim des Tierschutzvereins für den Kreis Heinsberg in Kirchhoven nach Hause geholt worden sind. Im ersten Jahr nach der Übernahme unterliegen sie keiner Steuerpflicht. Das soll einen Anreiz zur Aufnahme herrenloser Hunde schaffen, was das Tierheim entlastet.

Insgesamt sind die Befreiungs- und Entlastungsgründe deutlich reduziert, was auch den Verwaltungsaufwand mindern soll. Die Satzung soll für den Bürger deutlich übersichtlicher sein. Auf höhere Besteuerung von Kampfhunden wird verzichtet, auch wegen des damit verbundenen Aufwands. Zudem sei es "zu nennenswerten Vorfällen mit Kampfhunden in Hückelhoven bislang nicht gekommen".

(gala)
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