Pro Helmpflicht Wir haben nur einen Kopf

Im Auto ist es selbstverständlich, sich anzuschnallen. Und da haben die Passagiere ausgeklügelte Knautschzonen und vielfach eine Batterie von Airbags um sich herum. Niemand zieht ernstlich die Helmpflicht auf motorisierten Zweirädern in Zweifel. Warum also beim Fahrrad eine Ausnahme machen? Denn der Radler hat keinen Karosserieschmutz um sich herum. Wenn bei einem Zusammenprall oder einem Sturz der Kopf auf den Boden schlägt, sind schlimme Verletzungen fast immer die Folge. Verletzungen, die tödlich sein können oder zu lebenslanger Behinderung führen. Jeder Mensch hat nur einen Kopf. Da hilft nach einem Unfall mit Folgen der Seufzer "hätte ich doch..." nicht weiter. Die Verantwortung für sich und seine Gesundheit gebietet einfach, nur mit Helm aufs Fahrrad zu steigen. Wer das nicht freiwillig tut, muss per Vorschrift dazu verpflichtet werden. Denn letztlich treffen die Folgen der vielleicht vermeidbaren Verletzungen die Allgemeinheit. Und die hat schon genug zu schultern.

RALF.GERAEDTS

(RP)
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