Kreis Mettmann Wenn Fremde den Alltag bestimmen

Kreis Mettmann · Viele hundert Menschen im Kreis haben einen Betreuer an ihrer Seite. Nicht immer ist das Verhältnis reibungslos.

 Die für die gesetzliche Betreuung zuständigen Stellen sind dem jeweiligen Amtsgericht zugeordnet.

Die für die gesetzliche Betreuung zuständigen Stellen sind dem jeweiligen Amtsgericht zugeordnet.

Foto: Lammertz

Der Sozialdienst katholischer Frauen und Männer in Monheim betreibt einen Arbeitskreis zur gesetzlichen Betreuung. Bei den Treffen stehen spezielle Fragen aus dem Betreuungsalltag im Mittelpunkt. Mittwoch ging es um das Thema "Befreiung von Zuzahlungen". Jede Woche bietet der Verein eine Sprechstunde für ihre Vereins- und Ehrenamtsbetreuer an. "Die größten Hemmschwellen vor einem Ehrenamt in der gesetzlichen Betreuung bestehen darin, dass die Leute nichts mit Gerichten zu tun haben wollen und viele die Arbeit als eine zu große Verantwortung empfinden", weiß Rudolf Lohrum.

Beide Befürchtungen kann der 69-Jährige, der seit 39 Jahren als ehrenamtlicher Betreuer tätig ist, nicht bestätigen. Zurzeit unterstützt der stellvertretende Vorsitzende des SKFM Monheim vier Betreute im Alter von 25 bis 80 Jahren bei Behörden-, Finanz- oder Gesundheitsangelegenheiten.

Lohrum ist keine Pflege- oder Haushaltshilfe, sondern vielmehr für die Organisation bei Bedarf dieser Bedürfnisse zuständig. Die genauen Aufgabenbereiche werden seit der Betreuungsrechtsreform im Jahr 1992 vom Betreuungsgericht einzeln festgelegt. Vorher agierte man auch bei volljährigen Personen als Vormund und hatte damit fast komplette Entscheidungsbefugnisse über die Betreuten.

Lohrum sagt, dass er im Laufe der Zeit durch die Arbeit toleranter geworden ist: "Man kann keinem Menschen seinen eigenen Lebensstil aufzwingen." Der pensionierte Beamte hat außerdem gelernt, dass ein gewisser Abstand zu den Menschen notwendig ist, weil man sonst "irgendwann kaputt geht". Neben einem Dutzend Ehrenamtlichen sind beim SKFM Monheim sieben Vereinsbetreuer für etwa 150 Betreuungen zuständig, wobei auf einen Betreuer maximal 40 Betreute kommen. Gesetzlicher Betreuer kann theoretisch jeder werden. "Nur Geduld und Menschlichkeit sind als Voraussetzungen notwendig", betont Lohrum. Was passiert, wenn die Menschlichkeit fehlt, zeigt ein Beispiel aus Haan. Seit knapp einem Jahr hat das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung für eine demenzerkrankte ältere Dame angeordnet. Mit einer Betreuungsverfügung kann die Betroffene festlegen, wer Betreuer werden beziehungsweise nicht werden soll. Allerdings wurden die Vorschläge der Haanerin von der Betreuungsstelle im Kreis Mettmann abgelehnt und eine unbekannte Berufsbetreuerin berufen. Im ersten Monat nach der gerichtlichen Anordnung war die Frau für die Betreute nicht zu erreichen. Auch eine Vertretung sei in der Bestellungsurkunde nicht aufgeführt. Durch das Unterschreiben einer Kontoverfügung und die Umleitung der Privatpost an ihre eigene Adresse wurden die Entscheidungsbefugnisse der betreuten Dame zunehmend ausgehebelt. Obwohl die Betreuerin für die Bereiche Gesundheit und Finanzen der älteren Dame zuständig ist, fand in diesem Jahr noch kein Hausbesuch bei ihr statt, berichtet die Tochter.

Sie ist es, die seit mehr als einem Jahr ihre Mutter alleine pflegt. Und für sie ist es eine schwierige Situation: "Es ist ein Skandal, wie viel Übermacht die Betreuungsstelle hat", sagt die pflegende Tochter, die immer wieder in Situationen kommt, in denen sie entscheiden muss, obwohl sie eigentlich nicht entscheiden dürfte.

(saa)
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