Hilden/Haan/Langenfeld Verträge für Mucki-Bude genau prüfen

Hilden/Haan/Langenfeld · Die guten Vorsätze fürs neue Jahr können teuer werden, wenn man nicht aufpasst, warnt die Verbraucherberatung.

 Kim Schäfer trainiert bei FitnessGym in Monheim. Auch dort schnellen - wie in den vielen anderen Studios in der Region - zu Beginn des neuen Jahres die Mitgliederzahlen wieder kräftig in die Höhe.

Kim Schäfer trainiert bei FitnessGym in Monheim. Auch dort schnellen - wie in den vielen anderen Studios in der Region - zu Beginn des neuen Jahres die Mitgliederzahlen wieder kräftig in die Höhe.

Foto: Ralph Matzerath

Zum Jahresbeginn wachsen die guten Vorsätze in den Himmel. Besonders die, die mit Abnehmen und Sport zusammenhängen. "Ja, es stimmt", sagt Markus Roggenbuck, Mitarbeiter bei Family Fitness an der Hauptstraße in Langenfeld: "Nicht nur viele Mitglieder, die Monate nicht mehr da waren, trifft man plötzlich wieder, auch die Neuaufnahmen schnellen zu jedem Jahresbeginn in die Höhe." Wie Family Fitness locken viele "Mucki-Buden" zum Jahresbeginn mit Sonderangeboten. An der Hauptstraße sind das vier Wochen inklusive Sauna, Kurse, Geräte für 9,90 Euro pro Woche. "Da ist alles drin, was es bei uns gibt", sagt Roggenbuck.

Allerdings dürfen diejenigen, die tatsächlich nur einen Monat bleiben wollen, eines nicht vergessen: Eine Woche vor Monatsablauf muss gekündigt werden, das bestätigt der Family-Fitness-Mitarbeiter. Ansonsten verlängert sich die Laufzeit um einen weiteren Monat. "Die meisten Fitnesscenter-Verträge werden zunächst für eine bestimmte Grundlaufzeit abgeschlossen. In der Vergangenheit hatten die Gerichte bei der Frage, wie lang diese Grundlaufzeiten sein dürfen, sehr unterschiedlich entschieden. Der Bundesgerichtshof sieht eine Allgemeine Geschäftsbedingung, die eine Erstlaufzeit von 24 Monaten vorsieht, grundsätzlich als zulässig an", sagt Elisabeth Schoemakers von der Verbraucherzentrale in Langenfeld.

Im Kleingedruckten stehe häufig, dass sich der Vertrag um einen bestimmten Zeitraum verlängere, wenn er nicht gekündigt werde. "Eine Verlängerung um sechs Monate bei einem Monatsbeitrag bis zu 50 Euro ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zulässig", so Schoemakers, da dann die finanzielle Belastung noch zumutbar sei. Bei längeren Zeiträumen entschieden die Gerichte noch sehr unterschiedlich. Als auf jeden Fall unzulässig gelten jedoch Verlängerungsklauseln von mehr als einem Jahr. Ist die Verlängerungsklausel unwirksam, endet der Vertrag nach der ursprünglich vereinbarten Grundlaufzeit.

Offenbar händeln alle Fitness-Center ihre Erstverträge unterschiedlich. Bei Fitness-Gym in Monheim beispielsweise gibt es nur Jahresverträge. Auch dieses Studio kennt den Boom der Sportwilligen zu Beginn des Jahres, von denen längst nicht alle zwölf Monate durchhalten. Im Körpertempel an der Benrather Straße 52 zahlt man beispielsweise 19,95 Euro im Monat plus 9,95 Euro im Quartal. Da sind dann sogar noch Getränke mit drin. Auch hier gilt die Kündigungsfrist von einem Monat vor Vertragsende.

Die Verbraucherzentrale rät allen Neueinsteigern: "Kündigen Sie den Vertrag zum Ende der Grundlaufzeit. Wer das Training einfach kommentarlos einstellt, muss damit rechnen, dass das Studio die Monatsraten weiterhin abbucht und auf einer Fortsetzung des Vertrages besteht. Wird weiter trainiert, läuft auch das Vertragsverhältnis automatisch weiter."

Nicht alle Fitness-Treffs arbeiten so seriös wie es offenbar die oben genannten tun. "Für die Nutzung der Geräte, Kurse wie Aerobic oder Step sowie für qualifizierte Betreuung zahlen die Kunden zum Teil stolze Monatsbeiträge", weiß die Verbraucherzentrale.

Nicht mithalten in punkto Fitness könnten häufig die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Viele Verträge der Studios enthielten immer noch Klauseln, die stark von den gesetzlichen Vorgaben abweichen würden und deshalb unwirksam seien.

(RP)
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