Hilden Urteil zur Sperrklausel: "Für Hilden ändert sich nichts"

Hilden · Die Reaktionen im Stadtrat auf das Urteil zur kommunalen Sperrklausel sind erwartungsgemäß ausgefallen. Während die kleinen Fraktionen es begrüßen, dass auch weiterhin bei Kommunalwahlen keine 2,5-Prozent-Hürde gelten soll, bedauert vor allem die SPD, dass es keine höheren Hürden gibt. "Das macht die Arbeit schwieriger", ist Hans-Werner Schneller überzeugt. Für Hilden ändere sich bei der Wahl 2020 aber wohl kaum etwas: "Bei uns gibt es 44 Mandate, und bei dieser Zahl bleibt es."

Schneller schätzt, dass ein Kandidat etwa zwei Prozent der Stimmen braucht, um einen Sitz im Rat zu bekommen. Zum Vergleich: Im kleineren Haan brauchte ein Kandidat bei der Kommunalwahl 2014 anteilig 3,1 Prozent, um in den Rat einzuziehen. Die CDU schließt es nicht aus, vor der nächsten lokalen Wahl einen weiteren Anlauf für eine Sperrklausel zu starten.

"Die Sperrklausel ist undemokratisch", sagt dagegen Ludger reffgen von der Bürgeraktion. "Sie bedeutet das Ausgrenzen von demokratischer Teilhabe und politischer Mitwirkung. Das ist mit unserem demokratischen Verständnis nicht vereinbar. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich den Richterspruch aus Münster." Über die Zusammensetzung der Räte sollten ausschließlich die Wähler selbst bestimmen, so Reffgen, und nicht Parteien und Volksvertreter. Ähnlich sieht es Claus Munsch von der Allianz für Hilden: "Auf kommunaler Ebene müssen auch politische Minderheiten Gehör finden können. Die vielzitierten Probleme der Zersplitterung ohne eine Sperrklausel sind vorgeschoben und lassen sich organisatorisch, beispielsweise durch angepasste Geschäftsordnungen, lösen." In Hilden seien es gerade die kleinen Gruppierungen, die Politik lebendig machten. Munsch räumt aber auch ein: "Für die politische Landkarte in Hilden hat die Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichtshofes darüber hinaus keine Bedeutung."

Ralf Bommermann (AfD), selbst Richter, begrüßt das Urteil ebenfalls, hat aber auch eine Einschränkung: "Das Gericht konnte auch keine (bisherigen) negativen Auswirkungen feststellen. Fazit: Das Urteil ist gut und richtig, schließt aber nicht aus, dass doch einmal eine Sperrklausel nötig sein könnte , wenn sich konkrete schädliche Folgen zeigen."

(RP)
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