Hilden Umtausch: Der Handel muss es nicht - tut's aber

Hilden · Wenn ein Geschenk nicht gefällt, kommen die meisten Kaufleute ihren Kunden entgegen - oft mit Gutscheinen.

Weihnachtsgeschenke - Ihre Rechte beim Umtausch
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Weihnachtsgeschenke - Ihre Rechte beim Umtausch

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Foto: AP

Das Hemd zu bunt, der Pulli zu klein, das Armband nicht der richtige Stil, die Tasche zu groß: Es gibt viele Gründe, warum Menschen nach dem Weihnachtsfest mit Geschenk und Quittung an der Kasse von Einzelhändlern und Warenhäusern stehen - und es zurückgeben wollen. Das vorweg: "Der Kunde hat keineswegs automatisch ein Recht, das Präsent umzutauschen. Vielmehr ist er auf die Kulanz des Händlers angewiesen", erklärt Elisabeth Schoemakers von der Verbraucherzentrale Langenfeld. "Wer sich nicht schon beim Kauf schriftlich zusichern ließ, dass er das Geschenk eventuell umtauschen kann, hat schlechte Karten."

Doch in der Regel kommen hiesige Händler ihren Kunden entgegen. "Ich will schließlich, dass drei Personen nach einem Kauf bei mir glücklich sind: der Beschenkte, der Schenker und der Juwelier", sagt der Langenfelder Goldschmied Heinz Rehm. Deshalb tauscht er die Ware gegen ein anderes Teil ein oder gibt einen Gutschein raus.

Anja Schürg, Inhaberin des Haushaltsfachgeschäfts in Hilden an der Schulstraße, gibt ebenfalls Gutscheine raus, und zwar eine unbegrenzte Zeit nach dem Kauf. Natürlich müsse die Ware unbeschädigt sein. "Früher haben wir auch mal Geld ausgezahlt, aber das wurde ausgenutzt. Da wurde unüberlegt gekauft, weil man es nachher einfach zurückbringen konnte", sagt sie. Mit einkalkuliert ist der Umtausch von Weihnachtsgeschenken in Warenhäusern wie Peek & Cloppenburg in Hilden. "Bis zu zwei Monate nach dem Einkauf kann die Ware zurückgeben werden, sofern sie ungetragen und unversehrt ist. Dieses Umtauschrecht gilt gegen Vorlage des Kassenbelegs - sogar für reduzierte Ware", teilt die Unternehmenskommunikation von P&C in Düsseldorf mit. Grundsätzlich sei der Umtausch an den "Service Points" möglich, in den Filialen Hilden und Leverkusen nach Weihnachten zusätzlich an allen Kassen. In allen Verkaufshäusern werden in der Zeit nach Weihnachten mehr Mitarbeiter sowohl für den Umtauschservice als auch für die Beratung eingeplant.

In Läden, die diesen Service nicht bieten, können nur defekte Sachen zurückgegeben werden, so die Verbraucherzentrale. Bei Neukäufen gelte diese Regelung zwei Jahre. Schoemakers: "Ehe der Käufer sein Geld zurückbekommt, muss er dem Händler die Möglichkeit geben, die Ware zu reparieren oder mangelfreien Ersatz zu liefern."

(RP)
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