Kreis Mettmann Termine für Jäger und Fischer

Kreis Mettmann · Es stehen Prüfungen bevor. Wer mitmachen will, sollte sich die Fristen merken.

Wer im März vor dem Prüfungsausschuss des Kreises Mettmann die Fischerprüfung ablegen möchte, muss seinen Antrag auf Zulassung zu dieser Prüfung bis spätestens zum 9. Februar bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises (Düsseldorfer Str. 47, 40822 Mettmann) einreichen. Darauf weist jetzt der Kreis Mettmann hin.

Die Fischerprüfung gliedert sich in einen theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einem praktischen Teil. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Fischerprüfung ist 13 Jahre. Die Prüfungsgebühr beträgt 50 Euro. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-mettmann.de. Dort stehen auch die Antragsformulare für die Zulassung zur Prüfung zum Download bereit.

Auch angehende Jäger sollten sich einen Termin vormerken: Wer im April vor dem Prüfungsausschuss des Kreises Mettmann die Jägerprüfung ablegen möchte, muss seinen Antrag auf Zulassung zu dieser Prüfung bis spätestens 22. Februar bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises einreichen. Wer die Prüfung ablegen will, sollte bei Beginn mindestens 15 Jahre alt sein. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.

Die Jägerprüfung gliedert sich in drei Teile: Der schriftliche Teil wird am 23. April bei der Kreisverwaltung in Mettmann (Düsseldorfer Str. 47, Raum 4.146) abgehalten, die Schießprüfung findet am 24. April in Wesel statt. Der mündlich/praktische Teil der Prüfung ist für die Zeit vom 25. bis 27. April bei der Kreisverwaltung in Mettmann vorgesehen. Antragsformulare für die Zulassung zur Prüfung sind beim Kreis Mettmann, Untere Jagdbehörde, Düsseldorfer Str. 47 (Zimmer 4.258), 40822 Mettmann, Tel. 02104/99-1635, -1629, erhältlich und stehen unter www.kreis-mettmann.de bereit.

(RP)
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