Hilden Statiker: "Die Wand ist jetzt sicher"

Hilden · Abriss der alten Bäckerei Look: Die Nachbarn von Eisengasse 1 dürfen wieder ihren Garten betreten.

 Nur eine Seitenwand des Gebäudes ist nach dem Abbruch stehen geblieben. Der Bauherr muss beide Seitenwände sowie die Fassade zur Straße hin wieder aufbauen, macht die Stadt zur Auflage

Nur eine Seitenwand des Gebäudes ist nach dem Abbruch stehen geblieben. Der Bauherr muss beide Seitenwände sowie die Fassade zur Straße hin wieder aufbauen, macht die Stadt zur Auflage

Foto: Christoph Schmidt

Die ehemalige Bäckerei Look in der Altstadt (Schwanenstraße 16) ist kein Denkmal, liegt aber in einem Denkmalbereich. Deshalb sollte das Vorderhaus mit Fassade zur Straße sowie die beiden Seiten stehen bleiben. "Bei den Abbrucharbeiten stellte sich heraus, dass das ganze Vorderhaus akut einsturzgefährdet war", sagt der beauftragte Unternehmer Hans Blank.

Deshalb wurden die Vorderfront und eine Seitenwand aus Sicherheitsgründen niedergelegt. Mit Absicht, vermuten böse Zungen. Wir haben nachgefragt, wie es jetzt weiter geht.

Eine Wand steht noch. "Ein Statiker hat Sicherungsmaßnahmen berechnet und die Ausführung abgenommen", berichtet Karin Herzfeld, Denkmalbeauftragte der Stadt: "Das wissen wir seit Mittwochabend. Die Nachbarn in der Eisengasse 1 dürfen jetzt wieder ihren Garten betreten. Das mussten wir aus Sicherheitsgründen untersagen." Darüber freut sich Nachbar Erich Frauenkron: "Wir waren die Leidtragenden. Dieser Zustand war nicht akzeptabel." Das schöne alte Fachwerkhaus Eisengasse 1 gehört der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Hilden WGH. Deren Geschäftsführer Andre von Kielpinski-Manteuffel ist wegen der Baustelle nebenan regelmäßig vor Ort.

 Archäologe Ulrich Ocklenburg vom Landschaftsverband Rheinland untersucht die Baustelle. Schätze hat er nicht gefunden.

Archäologe Ulrich Ocklenburg vom Landschaftsverband Rheinland untersucht die Baustelle. Schätze hat er nicht gefunden.

Foto: Christoph Schmidt

Hat die Bauaufsicht versagt?, hakt die Bürgeraktion politisch nach. Das weist Erster Beigeordneter Norbert Danscheidt entschieden zurück. Die Baugenehmigung enthalte Auflagen. Danach darf nur ein Fachunternehmen beauftragt werden. Und die Standsicherheit müsse auch während der Abbrucharbeiten gewährleistet sein. Verantwortlich seien Bauleiter und das Abbruchunternehmen. Kontrollen während der Arbeiten sehe das Gesetz nicht vor. "Da es sich um einen erfahrenen Betrieb aus der Region handelt, war von einer sachgemäßen Ausführung auszugehen", sagt Danscheidt. Der Einsturz zeige jedoch, dass die Auflagen offensichtlich nicht eingehalten wurden. Den Schaden hat jetzt der Bauherr - oder das von ihm beauftragte Unternehmen. Denn die Stadt besteht darauf, dass nur so wie genehmigt gebaut wird. "Der Bauherr muss jetzt neue Baupläne einreichen", erläutert Karin Herzfeld: "Er muss die Vorderfront und die beiden Seitenwände wieder aufbauen und fehlende Elemente durch neue ersetzen."

Erst wenn diese Pläne genehmigt sind, kann es weitergehen. Das wird aber noch in diesem Jahr der Fall sein, glaubt die Sachgebietsleiterin der Bauaufsicht: "Wir erwarten jetzt keine großen Probleme mehr." Denn der Eigentümer versichert, dass er allen Auflagen nachkommen will: "Wir sind seit 40 Jahren in Hilden als Familie ansässig. Wir sind uns über die Bedeutung unseres historischen Stadtkerns sehr bewusst und werden das neue Gebäude in enger Abstimmung mit der Stadt Hilden in gleicher Kubatur wieder aufbauen."

Im wieder aufgebauten Vorderhaus ist im Obergeschoss eine Wohnung und im Erdgeschoss eine Gewerbeeinheit vorgesehen.

Das ist in einem so genannten "Kerngebiet" so vorgeschrieben. Im hinteren Teil des Geländes sind drei Stadthäuser geplant.

(cis)
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