Hilden Stadt stellt Gestaltungsregeln vor

Hilden · Der Geltungsbereich für Werbeanlagen- und Vordächer-Regeln wird erweitert.

Weniger als zehn Bürger waren in den Alten Ratssaal des Bürgerhauses gekommen, um sich über die neuen Regeln für Werbeanlagen, Sonnenschutzdächern und Vordächer zu informieren. Das mag daran liegen, dass im vergangenen Jahr bereits fünf Öffentlichkeitsveranstaltungen stattfanden.

Zunächst stellten Lutz Groll und Peter Stuhlträger vom Planungs- und Vermessungsamt die neue, auf weitere Bereiche der Innenstadt erweiterte Satzung vor. Durch eine Begrenzung der Werbeanlagen soll hier erreicht werden, dass die Architektur wieder besser erkennbar ist und sich die Innenstadt Hildens von anderen abhebt. Groll präsentierte einige Vorher-Nachher-Fotos, die anschaulich machten, welche Auswirkung eine verkleinerte Werbeanlage hat.

Geregelt werden Menge, Lage, Umfang und Ausführung der Werbeanlagen. So wird die Höhe von Einzelbuchstaben auf 60 Zentimeter beschränkt, die Länge der Werbeanlagen darf höchstens 75 Prozent der Fassadenlänge einnehmen und es sind keine dauerhaften Beklebungen der Schaufenster erlaubt, die maximale Länge der Ausleger wird auf 80 Zentimeter festgelegt. "Wenn man die Werbeanlagen reduziert, wirken die einzelnen viel besser", betonte Groll.

Im Anschluss an die Präsentation hatten die Bürger die Möglichkeit, Fragen zu stellen. So wurde nachgefragt, was mit den bestehenden Anlagen passiert. "Die haben Bestandsschutz", sagte Groll. Auch zur Beklebung von Schaufenster gab es Nachfragen. Lutz Groll erklärte, dass es möglich sei, 10 Prozent der Schaufensterfläche zu bekleben, beispielsweise mit dem Firmenlogo oder den Öffnungszeiten. Eine hitzige Diskussion entbrannte, als nach den Werbeanlagen im öffentlichen Straßenraum gefragt wurde, die von dieser Satzung nicht betroffen sind. Es sei sinnlos, die Werbeanlagen an den Wänden zu regeln, wenn weiterhin Plakate und Aufsteller das Stadtbild verschandeln würden.

Darauf versprach Peter Stuhlträger vom Stadtplanungsamt: "Wir werden uns in einem Jahr über eine Änderung der Sondernutzungssatzung unterhalten. Die Vorbereitungen laufen schon." Da die Satzung zu Gestaltungsplanung der Innenstadt andere gesetzliche Grundlagen habe als die Sondernutzungssatzung des öffentlichen Raums, könnten die beiden Satzungen nur getrennt voneinander bearbeitet werden. Der Fachausschuss soll die neue Satzung am 1. Februar 2017 beschließen.

(RP)
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