Hilden Stadt mobilisiert drei Flächen für den Bau von Sozialwohnungen

Hilden · Bürgermeisterin Birgit Alkenings hat drei städtische Grundstücke vorgeschlagen, auf denen bis zu 35 öffentlich geförderte Wohnungen gebaut werden könnten. Es handelt sich um die Grünflächen Hochdahler Straße 233, Overbergstraße 12/12a und den Spielplatz Bruchhauser Kamp 4a.

 Die Grünfläche an der Hochdahler Straße 233 ist eines der Bauareale.

Die Grünfläche an der Hochdahler Straße 233 ist eines der Bauareale.

Foto: google earth

Alle drei Grundstücke können dauerhaft für Wohnungen genutzt werden und ohne großen Aufwand an die Infrastruktur angeschlossen werden.

Die SPD hält alle drei Grundstücke für geeignet, sagte Jürgen Scholz. "Wir brauchen preisgünstige Wohnungen für alle Altersgruppen", stimmte auch Claudia Schlottmann für die CDU zu: "Das haben wir vor der Wahl versprochen." Die FDP will keine öffentlich geförderten Wohnungen, erläuterte Rudolf Joseph. Die Grundstücke sollten dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Mit der Bebauung des Grundstücks Hochdahler Straße 233 seien die Liberalen einverstanden, aber gegen die Bebauung des Spielplatzes Bruchhauser Kamp. Die Bürgeraktion Hilden will nur das Areal an der Hochdahler Straße für Wohnungen nutzen. Die Overbergstraße 12/12 a sei eine "Frischluftschneise" für die Innenstadt, erläutert Markus Hanten: "Auch der Spielplatz Bruchhauser Kamp 4a soll nicht angetastet werden." Die Grünen stimmten nur für die Bebauung des Grundstücks an der Hochdahler Straße. An der Overberg müsse der Grünzug erhalten werden, so Susanne Vogel: "Beim Grundstück Bruchhauser Kamp haben wir Bauchschmerzen."

Anabela Barata, Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschuss, ließ einzeln abstimmen. Ergebnis: eine klare Mehrheit für die Bebauung aller drei Grundstücke mit Sozialwohnungen. Der Stadtrat muss das Votum bestätigen. Die Grundstücke sollen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Hilden (WGH) angeboten werden. Baurecht besteht bislang nur für das Grundstück Hochdahler Straße 233. Bei den beiden anderen Grundstücken müssen zunächst die Bebauungspläne geändert werden. Der Fachausschuss fasste dazu die nötigen Beschlüsse.

(cis)
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