Hilden Stadt hält Internet an Schulen für unbedenklich

Hilden · Bürgeraktion befürchtet gesundheitliche Risiken für Schüler. Alkenings' Büro antwortet ausführlich.

 Computer sind in Schulen verbreitet, hängen meist an kabelgebundenen Netzwerken. Aber auch die drahtlosen Varianten gelten als unbedenklich.

Computer sind in Schulen verbreitet, hängen meist an kabelgebundenen Netzwerken. Aber auch die drahtlosen Varianten gelten als unbedenklich.

Foto: ati

Die weiterführenden Schulen in Hilden sind bereits mit Internet und damit "hochfrequenter kabelgebundener digitaler Kommunikation" ausgestattet. Nun sollen auch unter anderem die Grundschulen mit Netzwerken ausgestattet werden. Das bringt die Bürgeraktion Hilden dazu, eine umfangreiche Anfrage an die Verwaltung zu richten. Zusammengefasst sorgt sich die Ratsfraktion über den verbreiteten Einsatz der kabellosen Netzwerke und befürchtet gesundheitliche Risiken insbesondere für Kinder und Jugendliche. Von der Verwaltung will sie wissen, wie diese "der Verantwortung zur Unversehrtheit der schutzbefohlenen Kinder und Jugendlichen im Hinblick auf gesundheitsgefährdende Strahlenbelastung gerecht zu werden" versucht.

Das Bürgermeisterbüro weist zunächst darauf hin, dass "wegen möglicher Gesundheitsgefährdung nur kabelgebundene digitale Kommunikation stattfinden soll." Dann zählt es eine ganze Reihe von Untersuchungen unterschiedlichster Auftraggeber auf. Sie kommen unterm Strich alle zu dem Ergebnis, dass die Immissionen von WLAN oder LTE- Stationen selbst in ihrer unmittelbaren Umgebung nur einen Bruchteil der geltenden Grenzwerte erreichen. Auch das Bundesamt für Strahlenschutz sei 2012 zu diesem Ergebnis gekommen. Zusammengefasst heißt das, dass "die in Hildener Schulen eingesetzten WLAN-Systeme weit unterhalb der festgelegten Grenzwerte operieren und nach herrschender aktueller Erkenntnis unbedenklich sind." Insofern komme die Stadt ihrer Verantwortung für die Gesundheit der Schüler nach, denn "alle eingesetzten Drahtlosgeräte (WLAN-Access Points, Notebooks, Tablets) halten die gesetzlichen Vorgaben ein und werden daher als gesundheitlich unbedenklich eingestuft" - auch die geplanten Neu-Anschaffungen.

(ilpl)
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