Hilden Sportsbar soll ins Rathaus-Center

Hilden · Eigentümer Manfred Kluth hat eine Bauvoranfrage gestellt - und einen Betreiber an der Hand.

Vor fünf Jahren hat die Stadt den Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz für 1,3 Millionen Euro zu Hildens neuer Mitte umgestaltet. Vereine feiern mittlerweile gern auf dem attraktiven Platz. Unternehmer Manfred Kluth wollte ihn beleben. Er sicherte sich die Sondernutzung ("Ich habe über 100.000 Euro für gastronomische Voraussetzungen investiert"), nachdem er ein Ladenlokal im Rathauscenter (ehemals Schneeloch) erworben hatte.

Geplant war ein Restaurant mit Außengastronomie auf dem Ellen-Wiederhold-Platz. Bis zu 1,5 Millionen Euro wollte der Unternehmer nach eigenen Angaben in das Projekt investieren. Doch daraus wurde nichts. Obwohl der Platz schön sei, hätten alle Interessenten für ein Restaurant abgewunken - "weil das Rathauscenter so heruntergekommen ist". Kluth will das ändern und investieren, stößt damit bei den anderen rund 16 Miteigentümern auf wenig Gegenliebe: "Die haben kein Geld." Jetzt will Kluth in seinem Ladenlokal eine Spielhalle, ein Wettbüro oder ein Casino einrichten. Auf einem Zettel am Ladenlokal werden dafür Mitarbeiter gesucht. "Die Bauvoranfrage ist durch", sagt der Unternehmer unserer Zeitung: "Es sind nur einige Änderungen nötig." Er habe einen professionellen Betreiber an der Hand. Der wolle voraussichtlich Anfang 2017 eröffnen. Das Kellergeschoss ist 800 Quadratmeter, das Erdgeschoss rund 500 Quadratmeter groß. Es gebe einen Zugang zur Rathaus-Tiefgarage und genügend Fluchtwege. "Wenn anderes nicht geht, dann eben so was", ist Kluths Devise: "Alles, was gesetzlich möglich ist und den Leerstand vermeidet." Vor rund fünf Jahren habe er die Immobilie erworben. "Ich habe keine Unterstützung von der Wirtschaftsförderung oder dem Stadtmarketing bekommen", beklagt sich der Unternehmer: "Es gab nicht eine Anfrage." Die Miteigentümer haben keinen Einfluss auf die Nutzung von Kluths Ladenlokal. Laut Teilungserklärung kann er in seinen Räumen machen, was er will. Nur im Außenbereich ist er auf die Zustimmung der anderen Miteigentümer angewiesen.

Baudezernentin Rita Hoff will zu dem konkreten Fall nichts sagen, nur Grundsätzliches. Das Rathaus-Center liege in einem so genannten Kerngebiet, erläutert sie grundsätzlich: "Dort sind Spielhallen grundsätzlich zulässig, nach dem gültigen Bebauungsplan sind Vergnügungsstätten dort allerdings baurechtlich ausgeschlossen."

Das Ordnungsrecht unterscheidet zwischen einer Wettannahme (Lotto-Toto) und einem Wettbüro, wo an Bildschirmen die Rennen verfolgt werden können. Ein Wettbüro ist eine Vergnügungsstätte. Die ist am Ellen-Wiederhold-Platz durch den Bebauungsplan ausgeschlossen. Zulässig wäre aber ein Kiosk mit Wettannahmestelle.

Hintergrund: In Hilden gibt es rund 300 Glücksspielgeräte in Spielhallen und 112 Automaten in Gaststätten. Damit ist die Itterstadt so etwas wie "Las Vegas" Nordrhein-Westfalens. Um das Glücksspiel einzudämmen, hat der Stadtrat zum einen die Vergnügungssteuer erhöht und zum anderen das Planungsrecht geändert. Deshalb erlaubt die Kommune Spielhallen planungsrechtlich nur noch im Gewerbegebiet West oder in der Innenstadt.

"Das Konzept ist gerichtsfest und funktioniert", sagt Baudezernentin Rita Hoff: "Die Stadt hat alle Gerichtsverfahren gewonnen. Streit in Einzelfällen ist normal. Das ist Tagesgeschäft." Bestehende Spielhallen haben Bestandsschutz. 2017 laufen alte Konzessionen aus und müssen neu beantragt werden.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort