Hilden Solarstrom ins Netz: Geld gibt es nur bei Anmeldung

Hilden · Der Bundesgerichtshof hat gerade ein Urteil mit weit reichenden Folgen gesprochen.

 Solaranlagen machen aus Sonnenlicht Strom.

Solaranlagen machen aus Sonnenlicht Strom.

Foto: Energieagentur NRW

In Deutschland gibt es rund 1,58 Millionen Solaranlagen. Sie liefern knapp sechs Prozent des hierzulande benötigten Stroms. Viele Solarstrom-Erzeuger speisen Strom ins öffentliche Netz ein und kassieren dafür Geld. Wer seine Solaranlage jedoch nicht bei der Bundesnetzagentur anmeldet, hat keinen Anspruch auf die Einspeisevergütung. Das Energie-Unternehmen kann das Unternehmen gezahlte Gelder zurückfordern. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urteil vom 05.07.2017, Az.: VIII ZR 147/16), berichtet Haus und Grund Rheinland.

Es ging um einen Bauern aus Schleswig-Holstein. Er hatte seinen Solarstrom ins Netz eingespeist und dafür in 2,5 Jahren rund 52.000 Euro erhalten. Allerdings hatte der Bauer die Anlage nicht wie vorgeschrieben bei der Bundesnetzagentur registriert. In einem Formblatt bestätigte er dem Netzbetreiber dennoch, die Anlage sei registriert. Irgendwann fiel dem Netzbetreiber auf, dass die Anlage gar nicht angemeldet war. Der Eigentümer holte das nach. Die Stromgesellschaft forderte für die 2,5 Jahre ohne Registrierung - marktwertbereinigt - rund 45.500 Euro zurück. Der Fall ging vor Gericht. Abschließendes Urteil des Bundesgerichtshofs: Der Bauer kann sich nicht darauf berufen, dass der Netzbetreiber ihn nicht über die Notwendigkeit einer Registrierung informiert hatte. Er hätte sich selbst über die Rechtslage kundig machen müssen. Das Urteil betrifft zahlreiche ähnlich gelagerte Fälle in ganz Deutschland, so der Eigentümerverband Haus und Grund Rheinland.

Der Spiegel zitiere einen Bericht der Bundesregierung, wonach allein zwischen Januar und September 2015 etwa 4500 Eigentümer ihre Solaranlagen verspätet angemeldet haben. Demnach sind bis Oktober 2016 noch einmal 8700 Fälle hinzugekommen, in denen die Anmeldung der Anlage mindestens drei Wochen zu spät kam.

(cis)
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