Hilden Richter-Beleidigung kostet 8400 Euro

Hilden · Verfahren vor Gericht sind immer auch eine emotionale Sache. Diese Erfahrung musste auch ein Richter des Amtsgerichtes in Langenfeld machen. Ein Immobilienmakler aus Hilden hatte ihn gleich mehrfach als "jämmerliches Gericht" bezeichnet - erst mündlich, später auch schriftlich. Nun musste sich der 70-Jährige Pöbler erneut vor Gericht verantworten.

"Beleidigung eines Richters" lautet die Anklage. Stein des Anstoßes ist ein Verfahren, das nicht im Sinne des "Immobilienerschließers" wie er sich nennt, verläuft. Auf dem Weg aus dem Gerichtssaal lässt er sich zu seiner Äußerung hinreißen, die er einige Tage später schriftlich bestätigt. Zu den Vorwürfen der Beleidigung schweigt er beharrlich.

Seine Verteidigerin will hingegen Verfahrensfehler festgestellt haben uns beantragt eine Einstellung. Ihr Einwand: Der Direktor des Amtsgerichtes hätte den Strafantrag stellen müssen - und nicht wie geschehen der des Landesgerichtes. "Da sind sie leider falsch informiert", entgegnet der Richter. Sein Dienstherr sei der Leiter des Landesgerichtes und der sei auch für Strafanträge dieser Art zuständig. Ebenfalls nach hinten geht der Versuch los, den Zeitpunkt des Strafantrages anzufechten. Die Anwältin verrechnete sich um einen Monat - und räumte ihren Fehler kleinlaut ein.

Das Vorstrafenregister des Hildeners offenbarte unappetitliche Details. Mehrfach ist der 70-Jährige wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen verurteilt worden - und wegen Beleidigung. Der Richter verurteilte ihn wegen der einschlägigen Vorstrafe zu 120 Tagessätzen in Höhe von 70 Euro. Macht eine Geldstrafe von 8400 Euro. Grundlage ist das geschätzte Einkommen des Angeklagten.

(RP)
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