Hilden Rechtsgutachten liegt vor

Düsseldorf · Die Stadt habe mit den IGH-Projekten nicht gegen geltendes Vergabe-Recht verstoßen, urteilt der Fachanwalt. CDU und Bürgeraktion sehen das anders. Die Expertise sei fehlerhaft und eine "Verteidigungsschrift" für Thiele.

Das Gutachten von Rechtsanwalt Dr. Clemens Antweiler von der Düsseldorfer Kanzlei RWP ist rund 90 Seiten stark und für juristische Laien nur schwer verständlich.

Der Fachanwalt stellt unter anderem fest, dass der Bau des Wohn- und Pflegeheims Hummelsterstraße wegen der Bausumme europaweit hätte ausgeschrieben werden müssen. Das sei nicht geschehen. Die städtische Tochter Städtische Seniorendienste Stadt Hilden GmbH hat damit gegen Vergaberecht (europaweite Ausschreibung ab 5,15 Millionen Euro) verstoßen.

Stadtrat debattiert

Die Stadt Hilden selbst habe keine Ausschreibungspflicht verletzt, weil sie der Infrastrukturgesellschaft (IGH) "keinen öffentlichen Auftrag erteilt" habe. Auch bei der Dreifachsporthalle im Holterhöfchen habe die Stadt der IGH keinen "Auftrag" erteilt. Der Stadtrat habe lediglich "zugestimmt", dass die IGH das Projekt durchführen solle.

Bürgermeister Horst Thiele war gestern in einer ersten Einschätzung froh, "dass wir offensichtlich keine gravierenden Fehler gemacht haben". Das Rechnungs- und Prüfungsamt arbeite noch einen umfangreichen Fragenkatalog ab. Deshalb habe er den Fraktionen vorgeschlagen, über das Rechtsgutachten und dessen Folgen im Mai zu debattieren. Ob die Stadt weiter die IGH mit Bauprojekten betrauen solle, sei eine "politische Entscheidung".

Die CDU fühle sich durch das Gutachten in ihrer Kritik an der Vergabepraxis der Stadtverwaltung bestätigt, sagte Fraktionschef Dr. Peter Schnatenberg. Erstmals seien "eklatante Missstände" aufgedeckt worden, die dringend abgestellt werden müssten, um die Stadt vor Schaden zu bewahren. Als Beispiel führte der Verwaltungsjurist an, dass die West GkA ohne Ausschreibung Generalunternehmer-Aufträge von der Stadt erhalten habe. Das Gutachten sei eine "Verteidigungsschrift" für die von Thiele eingeführte Vergabepraxis und an "mehreren und entscheidenden Stellen nachweislich falsch und widersprüchlich". Der Autor behaupte unter anderem, die Stadt habe der IGH nie einen Bauauftrag erteilt, sondern Baumaßnahmen der IGH immer nur zugestimmt. Schnatenberg: "Das ist nicht nur unrichtig, sondern blanker Unsinn." Im Ratsbeschluss zur Dreifachturnhalle vom 26. August 2009 stehe wörtlich: "Mit der Durchführung dieses Projekts wird die IGH beauftragt."

BA: "abenteuerlich"

Warum habe die Stadtverwaltung als "rechtssichere Lösung" beim Bau der Dreifachsporthalle vorgeschlagen, dass die Stadt und nicht die IGH bauen solle, fragt sich Udo Weinrich, Fraktionsvorsitzender der Bürgeraktion — wenn doch laut Gutachten mit der Vergabe an die IGH alles in Ordnung gewesen sei. Die Argumentation des Gutachters, die IGH sei von der Stadt nie "beauftragt" worden, nannte er "abenteuerlich". Er sei gespannt, ob die Ratsmehrheit sich traue, auch künftig an der Vergabepraxis mit der IGH festzuhalten.

(RP)
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