Kreis Mettmann Politik nimmt Taxifahrer in die Pflicht

Kreis Mettmann · Die geplante Neufassung der Taxenordnung für den Kreis Mettmann umfasst einen lückenlosen Nachtdienst.

 Künftig könnte "lückenlose Nachtdienstbereitschaft" für Taxibetreiber verpflichtend werden.

Künftig könnte "lückenlose Nachtdienstbereitschaft" für Taxibetreiber verpflichtend werden.

Foto: dpa/Kai Remmers

Für ein pulsierendes Nachtleben sind Heiligenhaus und Wülfrath nicht unbedingt bekannt. Was natürlich nicht bedeuten soll, dass nicht auch dort gelegentlich bis weit nach Mitternacht gefeiert wird - und die Frage im Raum steht: "Wie kommen wir jetzt nach Hause?" Das Taxi war für die nächtliche Heimkehr zuletzt anscheinend keine zuverlässige Option, wenn man Gastronomen und Bürgern in beiden Städten Glauben schenken mag. Denn die beklagten sich im vergangenen Jahr bei den Ordnungsämtern, dass die ortsansässigen Beförderungsunternehmen keinen Nachtdienst angeboten hätten.

Für das Straßenverkehrsamt im Kreis Mettmann waren diese Beschwerden Grund genug, um eine Neufassung der seit 1990 bestehenden Taxenordnung auf den Weg zu bringen. Deren ursprüngliche Form besagt zwar, dass die privaten Verkehrsunternehmer "im Rahmen ihrer Betriebspflicht zum Bereithalten ihrer Taxen im ortsüblichen Umfang verpflichtet" sind. Dass darin auch eine Nachtdienstbereitschaft enthalten ist, geht indes nicht aus dem Text hervor. Das soll sich nach dem Willen der Verwaltung künftig ändern. "Wir hatten uns mit dieser Thematik noch nie derart intensiv befasst", gestand Brigitte Heinz vom Straßenverkehrsamt vor den Mitgliedern des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Verbraucherschutz im Kreis Mettmann. Die berieten in ihrer jüngsten Sitzung über die Neufassung der Taxenordnung - und stimmten der entsprechenden Vorlage der Verwaltung mehrheitlich zu. In der ist nun von einer "lückenlosen Nachtdienstbereitschaft" die Rede. Die soll künftig sicherstellen, dass Bürgern im Kreis zu allen Zeiten ein Taxi zur Verfügung steht. Dabei steht es den Unternehmern frei, die Dienstzeiten unter sich aufzuteilen. Wer sich dem verweigert, muss demnach künftig mit Bußgeldern rechnen. Ausschmussmitglied Harald Degner (Unabhängige Wählergemeinschaft) bezweifelte, dass Verstöße wirklich beweisbar seien, sprach sich aber dennoch für die Neufassung aus, ebenso wie Martina Köster-Flashar (Grüne): Sie wandte sich auch gegen das Argument einiger Unternehmer, der Mindestlohn sei Schuld an wirtschaftlichen Probleme und dem reduzierten Fahrzeugeinsatz. "Das wird mitunter als Vorwand genutzt, um Druck aufzubauen", sagte die Politikerin. Bei der Abstimmung über die Neufassung der Taxenordnung enthielt sich lediglich die CDU-Fraktion. Man habe keine Zeit mehr gehabt, um über die Vorlage intern zu beraten, erklärte der Ausschussvorsitzende Udo Switalski. Am 8. März beschäftigt sich der Kreisausschuss mit dem Thema, ehe im Kreistag am 22. März die endgültige Entscheidung fällt.

In Heiligenhaus und Wülfrath hat sich die Lage derweil entspannt: Nach Gesprächen mit den Behörden erklärten sich die Unternehmen dort bereit, ihre Einsatzbereitschaft zu verlängern oder sich mit Kollegen über die nächtlichen Dienste abzusprechen.

(ied)
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