Hilden Politik lehnt Garten-Bebauung ab

Hilden · Ein Investor will im Hinterland der Grundstücke Nordstraße 26, 28 und 30 zwei Mehrfamilienhäuser errichten.

 Links im Bild das Bonhoeffer-Wäldchen. Es bildete mit den Gartenbereichen einen zusammenhängenden Grünbereich in der Stadt.

Links im Bild das Bonhoeffer-Wäldchen. Es bildete mit den Gartenbereichen einen zusammenhängenden Grünbereich in der Stadt.

Foto: Googleearth

Über die Bebauung von Grünflächen wird in Hilden häufig und ausgiebig gestritten. In diesem Fall war das Votum eindeutig. Bis auf die FDP lehnten alle Fraktionen im Stadtentwicklungsausschuss den Antrag einmütig ab, für die Grundstücke Nordstraße 26,28 und 30 einen Bebauungsplan aufzustellen. Ein Investor habe die Absicht, dort im Hinterland ein bis zwei Mehrfamilienhäuser mit zwei Geschossen plus Staffelgeschoss und zwölf bis 14 Wohnungen zu errichten, erläuterte das Architekturbüro pagelhenn. Die Eigentümer seien grundsätzlich bereit, die nötigen Grundstücksbereiche zu verkaufen.

Baudezernentin Rita Hoff empfahl, den Antrag abzulehnen. Der Bereich zwischen Bogen- und Nordstraße ist bislang nur entlang der Straßen bebaut. Im Innenbereich erstrecken sich große, zusammenhängende private Gärten und Grünflächen. Einen rechtskräftigen Bebauungsplan für den Bereich gibt es bislang nicht. Deshalb kann nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches nur entlang der Straßen gebaut werden. Die Architekten haben zwei Vorschläge gemacht, wie das Hinterland bebaut werden könnte. Sie unterscheiden sich nur durch die Erschließung: Die vorgesehene Tiefgarage könnte über eine Privatstraße von der Nordstraße aus angebunden werden oder über den "Roten Weg". Das geht aus Sicht der Baudezernentin gar nicht. Der "Rote Weg" sei eine der am stärksten genutzten Rad-/Gehwege im Stadtgebiet. Deshalb sollten dort nicht auch noch Autos fahren. Zudem müsse der Weg dann verbreitert werden. Und dafür müssten wiederum Bäume geopfert werden.

Direkt nebenan liegt das so genannte Bonhoeffer-Wäldchen. Zusammen mit anderen Grundstücken bilde es einen zusammenhängenden innerstädtischen Garten- und Freibereich mit zahlreichen Bäumen. Das sei ein wichtiges "Trittstein-Biotop" für verschiedene Vogelarten, hat die Biologische Station Haus Bürgel in einer Untersuchung für die Stadt Hilden 2008/2009 festgestellt. Beobachtet wurden auch Zwergfledermäuse, die entlang des Fußweges, insbesondere rund um die Lampen, intensiv auf Nahrungssuche waren. Die Privatgärten bieten Fledermäusen mit ihren alten Bäumen Brutplätze und Tagesverstecke. Aus diesen Gründen und auch wegen der Erschließung hält es die Baudezernentin nicht für sinnvoll, diesen Grünbereich zu bebauen.

Werde den drei Grundstückseigentümern die Bebauung ihrer Hintergelände gestattet, würden weitere Nachbarn folgen, sagte Marion Buschmann (CDU): "Wir wollen diese grüne Lunge erhalten. Die CDU behält sich aber vor, Freiflächen immer mal wieder zu überprüfen." "Das Gebiet ist für einen Bebauungsplan zu klein", meinte Kevin Buchner (SPD): "Eine Hinterlandbebauung würde andere Nachbarn animieren, ebenfalls bauen zu wollen." Die Grünen wollen den alten Baumbestand schützen, erläuterte Susanne Vogel: "So etwas wie das Bonhoeffer-Wäldchen ist in Hilden nicht mehr häufig zu finden." "Diese Art von Bebauung sollten wir nicht lostreten", argumentierte Markus Hanten (Bürgeraktion): "Das Hinterland sollte frei bleiben." So äußerte sich auch Friedhelm Burchartz für die Allianz.

Nur die FDP sprach sich für die Aufstellung eines Bebauungsplanes aus. "Eine Erschließung über den Roten Weg kommt für uns nicht in Frage", erläuterte Rudolf Joseph: "Über private Grundstücke ja." Der Antrag wurde mit 16 zu einer Stimme abgelehnt.

(cis)
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