Hilden/Haan Online-Portal für "Paket-Ärger"

Hilden/Haan · Verbraucher haben neue Möglichkeiten zu Beschwerden über Zustelldienste.

Hilden/Haan: Online-Portal für "Paket-Ärger"
Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Ärger mit der Paketzustellung? Die Verbraucherzentrale NRW hat für solche Fälle jetzt das Online-Beschwerdeportal www.paket-aerger.de gestartet. "Hier kann man eintragen, wenn Pakete einfach vor der Haustür abgelegt werden, beschädigt ankommen oder sonstige Paket-Pannen passieren", erklärt Elisabeth Schoemakers von der Verbraucherzentrale in Langenfeld. Fürs Versenden und Empfangen gibt sie Verbrauchern das kleine Einmaleins der Paketkunde mit auf den Weg:

Vor dem Versand Ein Blick in die Zustellbedingungen lohnt sich. So sehen manche Anbieter nur einen Zustellversuch vor, andere kommen hingegen bis zu drei Mal an die Tür, bevor das Paket zurück an den Absender geschickt oder in einen Paketshop umgeleitet wird.

Ersatzzustellung beim Nachbarn Die meisten Paketdienste behalten sich die "Ersatzzustellung" an Nachbarn vor. Das kann praktisch sein, wenn der auch tagsüber zu Hause ist. Grundsätzlich muss jedoch kein Nachbar ein fremdes Paket annehmen. Sobald der Empfang allerdings quittiert wird, muss das Paket sorgfältig verwahrt und darf dem Empfänger nicht einfach vor die Tür gestellt werden. Denn dann haftet der Nachbar unter Umständen dafür, wenn die Sendung wegkommt oder Schaden nimmt. Wer ein Paket erwartet, sollte den Nachbarn am besten informieren. Alternativ kann beim Dienstleister auch ein "Wunschnachbar" als Zustelladresse hinterlegt werden.

Verzögerte Lieferung Lieferzeiten sind in der Regel unverbindlich. Wer will, dass zu einem bestimmten Termin geliefert wird, sollte daher auf Expresslieferungen zurückgreifen. Die sind aber teurer.

Beschädigte Pakete Pakete sind in der Regel versichert. Die Höchstgrenze bewegt sich je nach Transportunternehmen zwischen 500 und 750 Euro. Der Absender muss dem Paketdienstleister innerhalb von sieben Tagen melden, wenn die versandte Ware beschädigt wurde. Wenn beim Verschicken also etwas zu Bruch ging, sollte der Empfänger dies dem Absender umgehend mitteilen und gleich an der Haustür vom Zusteller festhalten lassen.

Paketverlust Bei allen Paketen kann mit Hilfe der Paketnummer im Internet verfolgt werden, wo sie sich befinden. Geht die versandte Ware verloren, meldet der Absender das beim Kundenservice und stellt einen kostenlosen Nachforschungsauftrag. Dabei muss er den Paketinhalt angeben und den Einlieferungsbeleg vorweisen können. Für die Nachforschung haben die Paketdienstleister mindestens 20 Tage nach Einlieferung des Pakets Zeit.

(gut)
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