Hilden Mehr Haushalte in Hilden können höheres Wohngeld beziehen

Hilden · Zum Jahresanfang hat der Bundestag das Wohngeld für Mieter und Eigentümer erhöht. Damit können auch Haushalte in den Genuss der Leistung kommen, die bisher keinen Anspruch hatten. Auch in Hilden wird mit vermehrten Anträgen gerechnet. "Eine Anpassung des Wohngeldgesetzes war dringend erforderlich", erklärt Sozialdezernent Reinhard Gatzke: "Die Bemessungsgrundlagen sind seit 2009 nicht verändert worden."

Im Rahmen der Reform sind die Miethöchstbeträge gestiegen. Diese bestimmen den Betrag, bis zu dem die Wohnkosten bezuschusst werden. Außerdem wurde die Stadt Hilden von Mietstufe vier auf Stufe fünf höhergestuft. "Alles in allem ist der Miethöchstbetrag in Hilden um etwa 35 Prozent gestiegen", fasst Andrea Nioduschewski, stellvertretende Leiterin des Amtes für Soziales und Integration, zusammen: "Damit wird dem Anstieg der Bruttowarmmiete Rechnung getragen." Für eine vierköpfige Familie bedeutet das konkret: statt vormals 600 Euro kann sie bei der Berechnung des Wohngelds bis zu 811 Euro geltend machen. Positiv wirkt sich außerdem aus, dass die Einkommensgrenzen um rund 20 Prozent angehoben wurden.

"Wer bisher Wohngeld bezieht, erhält die höhere Leistung automatisch", erklärt Andrea Nioduschewski das Verfahren. "Ein Antrag muss nur dann gestellt werden, wenn erstmals Wohngeld in Anspruch genommen wird oder die Laufzeit des bisherigen Bescheides endet." Hierbei sei zu beachten, dass Wohngeld nicht rückwirkend bewilligt werden kann.

Nach wie vor nicht wohngeldberechtigt sind Bezieher von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt), wenn sie trotz Wohngeldbezug weiter auf diese Leistungen angewiesen wären. Durch die Verbesserungen der Wohngeldreform kann andererseits aber eine Vielzahl von Empfängern durch die Wohngeldzahlungen aus dem Leistungsbezug bei dem Jobcenter bzw. der Grundsicherungsbehörde ausscheiden.

(cis)
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