Kreis Mettmann Lücke vermeiden: Suche nach Lehre zählt für die Rente

Kreis Mettmann · Nicht alle Schulabgänger in diesem Jahr haben schon einen Ausbildungsplatz gefunden. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland erklärt jetzt, dass auch in diesem Fall eine rentenrechtliche Lücke im Versicherungsverlauf vermieden werden kann.

Denn wer zwischen 17 und 25 Jahre alt ist und sich bei einer deutschen Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat ausbildungssuchend meldet, kann diese Zeit für seine spätere Rente gutgeschrieben bekommen. Viele wissen nicht, dass die Suche nach einem Ausbildungsverhältnis auch als so genannte Anrechnungszeit für die Rente zählt, obwohl die Arbeitsagentur keine finanzielle Unterstützung und keinen Rentenbeitrag zahlt, heißt es von der Deutschen Rentenversicherung.

Informationen gibt es bei den Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, den Versichertenältesten, am kostenfreien Bürgertelefon unter 0800 100048013 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de.

(RP)
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