Hilden Der Herbstlaub-Knigge

Hilden · Die auch für Hilden zuständige Verbraucherzentrale Langenfeld gibt Tipps, wie Bürger die Blätter richtig entsorgen.

 Die Lautstärke von Laubbläsern ist ein ständiges Ärgernis. Deshalb dürfen sie nur zu bestimmten Zeiten genutzt werden.

Die Lautstärke von Laubbläsern ist ein ständiges Ärgernis. Deshalb dürfen sie nur zu bestimmten Zeiten genutzt werden.

Foto: MATZERATH

Buntes Laub gehört zu den schönen Seiten des Herbstes. Allerdings sorgen die Blätter für Haus- und Gartenbesitzer und die Straßenreinigung für viel Arbeit. Sechs Tipps, was man beim Beseitigen des Laubs beachten sollte:

Beim Spazieren im Wald hat es einen besonderen Reiz, wenn das Laub zwischen den Füßen raschelt. Aber auf den Bürgersteigen können Fußgänger leicht auf nassem Laub ausrutschen. Hauseigentümer sind wie beim Winterdienst in der Pflicht, für rutschfreie Wege zu sorgen. Diese Verpflichtung kann der Eigentümer im Mietvertrag oder der Hausordnung an die Mieter abtreten.

Im Garten leistet das Laub gute Dienste. Eine Blätterdecke bietet den Pflanzen Schutz vor Frost. Auch bei starkem Regen bleiben so mehr Mineralien in der Erde. Wer einen Komposthaufen hat, kann mit Zweigen und Laub im Wechsel sinnvolle Schichtarbeit leisten: Die Blätter verrotten zu einem nährstoffreichen Humus, der sich anstelle von teurer Gartenerde im Frühjahr bezahlt macht.

Wer eine Biotonne hat, kann darin überschüssiges Laub am schnellsten loswerden. Restmüll- oder Papiertonne sind hingegen tabu. Alternative Laubsack: Er fasst 120 Liter und darf nicht schwerer als 15 Kilogramm sein. Er wird für einen Euro das Stück auf dem Bauhof (Auf dem Sand) verkauft und zusammen mit der Biotonne am Straßenrand abgeholt. Am Bauhof kann Laub- und Grünschnitt kostenfrei abgegeben werden: Mo-Sa 8-12 Uhr, Do auch 14-18 Uhr.

Keine Rauchzeichen geben: Das Laub zu verbrennen, ist eine zündende Idee, die angesichts der Blätterberge als Lösung schnell bei der Hand ist. Doch diese Art der Entsorgung ist verboten, denn sie hat auch sehr unangenehme Nebeneffekte. Aufgrund des hohen Wassergehalts raucht und stinkt brennendes Laub, außerdem wird bei dieser Art der unerlaubten Entsorgung Feinstaub freigesetzt.

Überfluss vermeiden: Wenn sich Laub in Regenrinnen und vor Abflussrohren sammelt, fällt das nicht immer sofort ins Auge. Doch sobald sich die Blätter zu einer Schicht formieren, werden sie so wasserdicht wie Plastikfolie. Wenn dann die Abflüsse verstopfen und der Regen sich vom Dach oder vor Ablaufgittern einen anderen Weg sucht, können Wasserschäden entstehen. Vermeiden lässt sich dies durch das Anbringen spezieller Gitter oder durch Kontrolle und Reinigung.

Laubbläser helfen beim Zusammentreiben der Blätter - erzeugen aber auch störenden Lärm. Entsorgungsunternehmen haben meistens eine Ausnahmegenehmigung. Für alle anderen gilt die Bundesimissionsschutz-Verordnung: Danach dürfen Laubbläser nur zwischen 9 und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr betrieben werden, an Sonn- und Feiertagen gar nicht. Mit Lautstärken zwischen 85 und 110 Dezibel entspricht der Pegel eines Laubsaugers dem Lärm an einer stark befahrenen Straße. Beschwerden können dem städtischen Ordnungsamt gemeldet werden. Der Rechen ist leiser - und Bewegung an der frischen Luft hat für manchen auch etwas Gutes.

(RP)
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