Kreis Mettmann Kreis will Rattenpopulation dezimieren

Kreis Mettmann · Man sieht sie fast nie, doch sie sind ein großes Problem: Ratten. Die potenziellen Krankheitsüberträger leben zumeist versteckt in der Kanalisation und man schätzt, dass auf jeden Einwohner etwa fünf Ratten kommen. Das sagt eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes. Bisher hatte der Kreis die Rattenbekämpfung allein übernommen, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung stammt noch aus dem Jahr 1995. Nach langen Diskussionen ist nun endlich ein neues Konzept erstellt worden, nach dem sich Kreis und kreisangehörige Städte die Aufgaben teilen sollen. Die Rattenbekämpfung soll künftig von einem Schädlingsbekämpfungs-Fachunternehmen vorgenommen werden. Der Kreis Mettmann ist für die Konzipierung der Gesamtstrategie, die Ausschreibung und Ausgestaltung des Vertrages sowie für die Abrechnung der Entgelte mit dem Unternehmen zuständig. Die Städte unterstützen die Schädlingsbekämpfer vor Ort und erstatten dem Kreis vierteljährlich die Kosten.

Es soll eine "stadtscharfe" Abrechnung sein, das heißt, bezahlt werden die tatsächlichen Einsätze. Wo dies nicht möglich ist, sollen die Kosten nach Einwohnerzahl aufgeteilt werden. Jeder zweite Kanalschacht soll "belegt" und gleichzeitig auch das angrenzende oberirdische Areal überprüft werden, sofern es sich um öffentliche Flächen und Wege handelt.

Der Schädlingsbekämpfer soll verpflichtet werden, die Rattenpopulation zu dokumentieren und Befallsschwerpunkte anzuzeigen. Kern der Konzeption ist die systematische Bekämpfung der Population, nicht einzelner Tiere.

Das Ziel ist eine "spürbare Reduzierung des Rattenaufkommens". Die Kreisverwaltung kalkuliert mit einer Kostenschätzung von 1,047 Millionen Euro pro Jahr. Doch erst die Erfahrung wird zeigen, wie oft jeder Schacht belegt werden kann. Der Gesundheitsausschuss stimmte der neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu, wie es bereits die meisten Städte im Kreis getan haben.

Wenn die Vereinbarung am 6. Oktober auch durch den Kreistag beschlossen sein wird, kann es losgehen. Der Kreis Mettmann wird dann den Vertrag entwerfen und die Ausschreibung durchführen, so dass die gemeinsame Rattenbekämpfung schon zum 1. Januar 2017 beginnen kann.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung gilt dann zunächst für zwei Jahre.

(tpp)
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