Hilden/Mettmann Kreis Mettmann bekommt auch einen "Integrationpoint"

Hilden/Mettmann · Bürgermeister und Landrat wollen dem Vorbild von Düsseldorf folgen. An der Anlaufstelle sollen vor allen die Qualifikationen der Flüchtlinge erfasst werden.

Hilden/Mettmann: Kreis Mettmann bekommt auch einen "Integrationpoint"
Foto: Staschik, Olaf (ola)

Auf der einen Seite Nachwuchsmangel, auf der anderen Seite Talente und Qualifikationen, die in den Städten gesucht werden: So könnte man die Lage der aufnehmenden Kommunen und die der Asylsuchenden zusammenfassen - in einigen, wenn auch längst nicht in allen Fällen. Das brachte die FDP Hilden dazu, jetzt einen Antrag zum Thema einzureichen. Rudi Joseph fordert darin die Stadt auf, die beruflichen Qualifikationen und Möglichkeiten der hier untergebrachten Flüchtlinge abzufragen, notfalls mit ehrenamtlichen Kräften. In diese Richtung gehen die Pläne, die die Bürgermeister und Dezernenten in einer Runde mit Landrat Thomas Hendele (CDU) erörtert haben. Allerdings will niemand, dass nun jede Stadt vor sich hin werkelt.

Stattdessen ist an ein gemeinsames Projekt gedacht. "Der Kreis Mettmann soll einen ,Integrationpoint' nach Düsseldorfer Vorbild bekommen", sagte Hildens Sozialdezernent Reinhard Gatzke, der ebenso wie seine Amtskollegen in den anderen Städten nahezu ausschließlich mit der Flüchtlingslage befasst ist. Ein solcher Point ist kein Lager, sondern eine Anlaufstelle für Asylsuchende und Arbeitgeber. Dort sollen die Fachleute aus den Jobcentern und der Arbeitsagentur arbeiten, dort soll alles Wissen rund um die Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen gebündelt werden. Gatzke: "Wir blicken durch diesen Behördendschungel ja selbst nicht mehr durch, wir brauchen Lotsen." Zugleich sollen Arbeitgeber dort angeben können, wen sie suchen und was sie anzubieten haben - von der Lehrstelle bis zum Arbeitsplatz für Hochqualifizierte. Die Erfassung der beruflichen Vorkenntnisse bei den Flüchtlingen könne womöglich per Amtshilfe durch die Städte erfolgen. Wann der "Point" steht - und wo - ist noch nicht geklärt.

Bisher war eine geregelte Arbeitsaufnahme von Asylbewerbern erst nach 15 Monaten Aufenthalt im Land möglich. Die Frist soll nun verkürzt werden, drei Monate stehen im Raum. Dann soll die "VorrangPrüfung" ziehen, bei der die Arbeitsagentur ermitteln muss, ob es einen einheimischen Bewerber für eine Stelle gibt oder nicht.

(RP)
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