Kreis Mettmann Kreis geht gegen Rattenbefall vor

Kreis Mettmann · Jahrelang ist nicht gezielt gegen die Nager vorgegangen worden. Jetzt werden Köder ausgelegt.

 Ein Rattenköder wird für den Einwurf in den Kanal vorbereitet.

Ein Rattenköder wird für den Einwurf in den Kanal vorbereitet.

Foto: bsen

Der Gesundheitsausschuss des Kreises Mettmann hat sich mit einer Anfrage der CDU zur Rattenbekämpfung auseinandergesetzt. Hintergrund dafür ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, die mit den kreisangehörigen Städten geschlossen wurde. Sie beinhaltet, dass die Organisation der Rattenbekämpfung von den jeweiligen Ordnungsämtern auf den Kreis Mettmann übertragen wird.

Diese Dienstleistung bezieht sich auf Bekämpfungsmaßnahmen im öffentlichen Raum, beispielsweise in den Schächten der Kanalsysteme. Sie soll den kreisangehörigen Städten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. "Bekämpfungsmaßnahmen in den Kanälen sind in den letzen Jahrzehnten nur in einer zu vernachlässigenden Anzahl erfolgt", meldet die Verwaltung. Die Ratten konnten sich als Folge dessen in den Kanalschächten, ihrem Hauptaufenthaltsort, ungestört vermehren. Die Umstellung auf das neue System zu Bekämpfungsmaßnahmen soll daher eine nachhaltige Reduzierung der Population bewirken.

Es könne außerdem keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem neuen Verfahren und einer vermeintlich gewachsenen Population geben. "Die Ratte verendet durch die Aufnahme des Köders", heißt es.

Eine wichtige Neuerung im geänderten System sieht die Dokumentation der Kanalschächtebelegung vor, so dass Befallsschwerpunkte ermittelt und weitere Planungen darauf abgestimmt werden können. Der Schädlingsbekämpfer arbeitet dabei eigenverantwortlich. In den Städten Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Monheim und Velbert wurden bislang insgesamt 2835 Erstbelegungen vorgenommen. "Diesen Erstbelegungen sind die jeweiligen Kontrollen und die notwendigen Nachbelegungen der Köder hinzuziehen", erklärt die Verwaltung. Die Belegung in den übrigen Städten soll sukzessive folgen.

Einzelne Befallsmeldungen können von den Ordnungsämtern an den Schädlingsbekämpfer übermittelt werden. Vermehrte Meldungen über Rattensichtungen für einen bestimmten Bereich können dazu führen, dass notwendige Belegungen organisiert werden.

""Die eingeleiteten Maßnahmen müssen kontinuierlich fortgeführt werden, um nachhaltig erfolgreich zu sein"", erklärt die Kreisverwaltung abschließend. Die neuen Bekämpfungsmaßnahmen beziehen sich ausschließlich auf den öffentlichen Raum. Auf privatem Grund sind die Grundstückseigentümer zuständig.

(RP)
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