Hilden Vor der Narretei kommt der TÜV herbei

Hilden · Wagenbauer des Hildener Rosenmontagszuges müssen sich an ein neues Prozedere gewöhnen. Das kostet sie Geld.

Für alle Fahrzeuge im Karnevalszug - oft werden Anhänger genutzt, die eigentlich nicht zum Personentransport zugelassen sind - sollen ab 2016 TÜV-Gutachten vorgelegt werden. Sonst droht der Ausschluss vom Zug.

Für alle Fahrzeuge im Karnevalszug - oft werden Anhänger genutzt, die eigentlich nicht zum Personentransport zugelassen sind - sollen ab 2016 TÜV-Gutachten vorgelegt werden. Sonst droht der Ausschluss vom Zug.

Foto: ola

Martin Jurek wirkt noch ein wenig ratlos. "Das ist erst mal Neuland für uns", sagt der Zugleiter des Carnevals Comitee Hilden (CCH). Er hofft, bei einer Informationsveranstaltung am 8. Oktober mehr zu erfahren: Alle Fahrzeuge, die beim Hildener Rosenmontagszug mitziehen, brauchen künftig ein TÜV-Gutachten. Nur mit einem solchen Dokument erhalten sie eine Ausnahmegenehmigung, die ihnen gestattet, mit ihren umgebauten Karnevalswagen über Hildener Straßen zu fahren. Bislang hat das Ordnungsamt die Ausnahmegenehmigung erteilt, nach Musterung der Wagen. Das ist jetzt vorbei.

Wer ist betroffen? Nach Schätzung von Dezernent Norbert Danscheidt rund 20 Wagen.

Die Fahrzeuge haben doch in der Regel schon eine TÜV-Plakette. Reicht das nicht aus? Nein, das reicht dann nicht aus, wenn zum Beispiel auf den Anhängern Personen transportiert werden, was normalerweise verboten ist. Für diese Fahrzeuge gelten nach der so genannten Brauchtumsverordnung bestimmte Vorschriften. Sie müssen beispielsweise mit rutschfesten Stehflächen, Haltevorrichtungen und Geländern ausgerüstet sein. Für stehende Mitfahrer ist eine Brüstung mit einer Mindesthöhe von einem Meter vorgeschrieben. Laut einem Merkblatt des Bundesverkehrsministeriums müssen "Fahrzeuge, die wesentlich verändert wurden und auf denen Personen befördert werden, von einem amtlich anerkannten Sachverständigen" begutachtet werden. Das gilt übrigens nicht nur für Rosenmontagszüge, sondern auch für andere Brauchtumsveranstaltungen wie Erntedank- und Schützenfeste.

Warum will die Stadt Hilden gerade jetzt den TÜV einschalten? "Der TÜV hat uns an die Vorschrift erinnert. Wir haben uns bis jetzt in einer Grauzone bewegt. Ab sofort sollten wir keine Ausnahme mehr machen", sagt Danscheidt. Dazu Hans-Ulrich Sander, Sachverständiger des TÜV Rheinland: "Der TÜV hat keine Handhabe gegenüber einer Kommune", er kann sie also nicht zur Einschaltung eines Gutachters zwingen. Nach wie vor vergebe die bei der Stadt angesiedelte untere Verwaltungsbehörde die Ausnahmegenehmigungen. Allerdings stecke nach den Unglücken bei Rosenmontagszügen in Wermelskirchen und Mettmann "ein gewisses Risiko dahinter", dies ohne Einschaltung eines Gutachters zu tun. Denn durch strengere Vorschriften sei "der Ermessensspielraum der Behörden eingeschränkt". Daher greifen immer mehr Städte gerne auf Gutachten zurück. "Die Front bröckelt", sagt Danscheidt. Das muss übrigens nicht unbedingt der TÜV sein: Auch andere Gutachter wie die Dekra bieten diese Dienstleistung an, so Dekra-Sprecher Thorsten Knödler.

Wie müssen die Zugteilnehmer jetzt vorgehen? Am 8. Oktober gibt das CCH weitere Informationen. Fest steht: Ein solches Gutachten kostet Geld - "unter 100 Euro pro Wagen", schätzt TÜV-Sachverständiger Sander. Der Gutachter sollte bereits zum Beginn des Umbaus eingeschaltet werden.

(RP)
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