Hilden IHK warnt vor Abzocke rund ums Bewacherregister

Hilden · Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Düsseldorf warnt vor einem nach ihren Angaben falschen Bewachungsregister. "Ein unseriöses Unternehmen macht sich aktuell offensichtlich Änderungen im Bewachungsgewerberecht zunutze", warnt Markus Nasch, Rechtsreferent der IHK Düsseldorf. Es wolle "vor allem Sicherheitsunternehmen hinters Licht führen und zu unberechtigten Zahlungen verleiten".

Viele Gewerbetreibende haben Nasch zufolge jetzt Rechnungen erhalten, in denen es um eine Registrierung in einem zentralen Bewachungsregister gehe. Dabei werde fälschlicherweise der Eindruck erweckt, die geforderte Zahlung stünde im Zusammenhang mit dem gesetzlich geplanten Bewacherregister, das zum 31. Dezember 2018 eingeführt wird. "Private Unternehmen können keine berechtigten Forderungen zu dem gesetzlichen Bewacherregister stellen", so Nasch, welches das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle führen solle. Die IHK rät dringend davon ab, solche Rechnungen und Mahnungen zu zahlen und sich im Zweifelsfall an die IHK zu wenden. Ein Merkblatt stehe (www.duesseldorf.ihk.de; Dokumenten-Nummer 2595370) zum Download bereit.

Die Industrie- und Handelskammer rät allen, sich jede "Rechnung" genau anzusehen, die vor allem im Zusammenhang mit einer Eintragung beim Gewerbeamt oder im Handelsregister, einer Eintragung in einem Telefonbuch, Branchen- oder Internetverzeichnis, einem Anzeigenauftrag, der Einrichtung einer Homepage, der Anmeldung einer Marke oder eines Patents stehen

(mei)
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