Hilden/Haan Hildens Bauaufsicht prüft 30 Hochhäuser

Hilden/Haan · Für die drei Wohntürme in der Gartenstadt besteht keine Prüfpflicht, sagt die Stadt Haan.

 "Wir haben keine Erkenntnisse, dass mit den Hochhäusern in Hilden etwas nicht in Ordnung ist", betont Baudezernentin Rita Hoff. Es werde geprüft, ob geprüft werden muss.

"Wir haben keine Erkenntnisse, dass mit den Hochhäusern in Hilden etwas nicht in Ordnung ist", betont Baudezernentin Rita Hoff. Es werde geprüft, ob geprüft werden muss.

Foto: Christoph Schmidt

Der Hochhausbrand in London mit 79 Toten hat die Behörden in Deutschland aufgeschreckt. In Wuppertal ließ die Stadt ein elfstöckiges Hochhaus binnen Stunden evakuieren, weil die Fassade offenbar nicht sicher ist. Wie ist die Lage in Hilden und Haan? Die RP hat nachgefragt.

"Wir haben keine Erkenntnisse, dass mit den Hochhäusern in Hilden etwas nicht in Ordnung ist", betont Hildens Baudezernentin Rita Hoff. Das sei in Wuppertal offenkundig anders gewesen. Hochhäuser sind laut Bauordnung NRW Gebäude, bei denen der Fußboden des obersten Stockwerks mindestens 22 Meter über dem Erdboden liegt. "Wir prüfen rund 30 Gebäude in Hilden - ausschließlich Altbauten, ob sie unter die Hochhaus-Vorschriften fallen", erläutert Karin Herzfeld, Leiterin der federführenden Bauaufsicht: "Das heißt: Wir prüfen, ob wir die Gebäude überprüfen müssen und ob und welche Dämmung angebracht wurde. Sollten sich Brandschutzmängel zeigen, werden Stadt und Eigentümer diese beseitigen." Wenn Wärmedämmung und Fassaden nachträglich angebracht werden, bestehe keine Genehmigungspflicht, erklärt die Baudezernentin die gesetzlichen Regelungen: "Bei Neubauten wird in der Baugenehmigung darauf geachtet, dass bei den Fassaden keine entflammbaren Stoffe verwendet werden."

Die Firma Wohnbau Derr ist eines der ältesten, freien Wohnungsunternehmen des Landes. Das Familienunternehmen hat seit 1969 seinen Sitz in Hilden und betreut rund 2700 Wohnungen. Die Derr-Häuser an der Köbener Straße haben zwar neun Geschosse, sind baurechtlich aber keine Hochhäuser, erläutert der Technische Leiter Erich Bohl: "Das sind Häuser der Gebäudeklasse 5 bis 22 Meter. Wir haben aber den Brand von London zum Anlass genommen, um uns unseres Brandschutzes zu vergewissern." Die Gebäude wurden Ende der 1960er/Anfang der 1970er Jahre erbaut. Ende der 1990er Jahre wurden sie innen und außen modernisiert, berichtet Bohl: "Damals wurde auch Mineralwolle als Wärmedämmung aufgebracht. Alle Gebäude haben nicht brennbare Fassaden." Das Unternehmen hat in den Gebäuden funkvernetzte Rauchmelder einbauen lassen - nicht nur in den Wohnungen, sondern auch in den Fluren und in den Kellern. "Wenn der Rauchmelder im Keller anschlägt, wird gleichzeitig auch der Mieter unterm Dach alarmiert", erklärt der Technische Leiter. Dass brennende Mülltonnen die Gebäudefassade entzünden, ist bei Derr ausgeschlossen: "Die Mülltonnen stehen alle in verschlossenen Betonboxen. Und die sind mindestens zehn Meter von den Gebäudefassaden entfernt." Das Unternehmen achte darauf, dass sich kein Sperrmüll in den Kellerfluren und keine "Brandlasten" in den Mieterkellern ansammelten.

In Haan gibt es drei Hochhäuser im Sahle Wohnpark Am Bandenfeld, beantwortet Dr. Jürgen Simon von der Stabstelle Wirtschaftsförderung der Gartenstadt die Anfrage unserer Zeitung: "Nach Paragraf 10 Prüfverordnung NRW hat die Bauaufsichtsbehörde Hochhäuser mit mehr als 60 Meter Höhe im Abstand von sechs Jahren zu prüfen, auch den Brandschutz. Die drei Hochhäuser in Haan erreichen die Höhe von 60 Meter nicht nicht, so dass keine Prüfpflicht besteht." Die Baugenehmigung verpflichte die Eigentümer, die gesetzlichen Brandschutzvorschriften zu beachten. Alle Fassaden der Hochhäuser von Sahle Wohnen in Haan bestehen entweder aus Beton oder aus nicht brennbaren Alcanplatten mit einem nicht brennbaren, zumeist mineralischen Dämmstoff dahinter, betont Simone Böhnisch, PR-Referentin der Sahle Betreuungsgesellschaft mbH: "Alle zum Zeitpunkt der Errichtung der Fassade geltenden baurechtlichen Brandschutz-Vorschriften wurden eingehalten. Zudem findet regelmäßig eine behördliche Überprüfung der Häuser (Feuerwehr) statt." Alle Sahle-Wohnungen seien bis zum Stichtag 31. Dezember 2016 mit Rauchmeldern ausgestattet worden. Brandschutztechnische Anlagen würden kontinuierlich gewartet und regelmäßig behördlich (Feuerwehr) überprüft. Die Kundenbetreuer prüften regelmäßig die Flure auf Brandlasten und forderten die Mieter auf, diese zu beseitigen.

(cis)
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