Hilden Hier können die Bäche ruhig über die Ufer treten

Hilden · Die Bezirksregierung Düsseldorf hat in Hilden, Langenfeld, Solingen und Düsseldorf Überschwemmungsgebiete vorläufig ausgewiesen. Dazu gehört der Garather Mühlenbach zwischen Gewässerabschnitt 4,6 bis 14,3 km, der Galkhausener Bach zwischen 0,0 und 8,9 km, der Burbach zwischen 0,0 und 7,3 km und der Viebach zwischen 0,0 und 13,5 km. Ausgegangen wurde von einem Hochwasser, das statistisch nur alle 100 Jahre vorkommt. In diesen Überschwemmungsgebieten darf nicht gebaut werden. Davon ist auch die Stadt Hilden betroffen.

Sie wollte auf einem eigenen Grundstück an der Overbergstraße12 Sozialwohnungen errichten. Die städtische Fläche auf dem Areal der Albert-Schweitzer-Schule sei kein Überschwemmungsgebiet, erläuterte Planungsamtsleiter Peter Stuhlträger im Stadtentwicklungsausschuss. Das gelte auch für den Bereich des Bebauungsplanes 255 Karnaper-/Schürmann-/Diesterwegstraße. Ein Investor will dort bis 28 Wohnungen in unmittelbarer Nähe der Güterzugstrecke bauen. Karten zu den Überschwemmungsgebieten können bis 26.

Oktober bei der Bezirksregierung in Düsseldorf (Cecilienallee 2), montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 14 Uhr, Dezernat 54, Zimmer 423 eingesehen werden. Sie stehen auch im Internet unter www.brd.nrw.de/umweltschutz/hochwasserschutz/Ueberschwemmungsgebiete.html

(cis)
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