Hilden Gericht behält Sexualstraftäter im Auge

Düsseldorf · Aus der Haft entlassene Sexualstraftäter werden derzeit vom Landgericht Wuppertal überprüft, ob Polizei und Justiz auf sie künftig ein besonderes Augenmerk richten müssen. Anlass ist ein Programm des Landes, das verhindern soll, dass von Haftentlassenen eine Gefahr für andere, vor allem für Frauen und Kinder ausgeht.

Siegfried Mielke, Vizepräsident des Landgerichts, zu dessen Bezirk Mettmann, Erkrath, Wülfrath und Haan gehören, stellte das Verfahren im Wuppertaler Gericht vor. Ziel sei, einen Rückfall der Täter, die nicht in Sicherungsverwahrung genommen werden, nach der Haft zu verhindern.

68 Entlassene werden überprüft

Die Maßnahmen der Führungsaufsicht, der die Entlassenen bis zu fünf Jahre nach der Haft unterliegen können, reichen vom regelmäßigen Kontakt bis hin zur Rund-um-die-Uhr-Überwachung durch die Polizei. Das Projekt erfasst nicht nur Verurteilte, die künftig entlassen werden, sondern auch Altfälle — also Täter, die bereits vor Start des Programms wieder auf freien Fuß gesetzt wurden. Im Bezirk des Landgerichts, der die drei Bergischen Großstädte und Teile des Kreises Mettmann umfasst, werden derzeit 68 Haftentlassene überprüft, ob von ihnen ein Risiko für andere ausgeht.

Mielke rechnet nicht damit, dass alle unter das Programm mit dem sperrigen Namen "Konzept zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern" (KURS) fallen, aber eine zweistellige Zahl werde es sein, so der Vizepräsident. Dabei geht es nicht nur um Überwachung. Zur gerichtlich angeordneten Führungsaufsicht könne auch gehören, dass ein Bewährungshelfer sich um die Erhaltung oder Beschaffung einer Arbeitsstelle für den Strafentlassenen bemüht. Bei künftig aus der JVA zu entlassenen Sexualstraftätern soll das Programm bereits während des Vollzuges greifen. Justizvollzugsanstalt, Staatsanwaltschaft, Bewährungsaufsicht, Führungsaufsicht, Polizei und die forensische Ambulanz der Landeskliniken arbeiten in einem Netzwerk zusammen.

Fallkonferenzen

Zuvor gab es zwar auch Informationen über jeden Täter und das Risiko, das von ihm ausgeht, aber jede Dienststelle hatte ihre eigenen Erkenntnisse. Künftig tauschen sie ihre Informationen aus und besprechen auf sogenannten Fallkonferenzen, was geschehen muss. Diese Besprechungen finden bei Entlassenen, die als hochgefährlich eingestuft werden (Kategorie A), automatisch statt. Bei weniger gefährlichen Tätern (Kategorien B und C) nur auf Antrag einer Stelle. Auf jeden Fall haben die Behörden den Sexualstraftäter im Blick — noch bevor die Gefängnistore ihn wieder in die Freiheit entlassen.

(RP)
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