Hilden/Langenfeld Geldstrafe für Autofahrerin nach Fahrerflucht

Hilden/Langenfeld · Das Amtsgericht Langenfeld verurteilte am Dienstag eine Autofahrerin wegen Fahrerflucht. Bis zuletzt bestritt die Frau, den Unfall verursacht zu haben. Zahlen muss sie trotzdem.

Erst soll sie ein Auto angefahren und sich dann aus dem Staub gemacht haben: Weil ein Teil ihres Fiats im Juni letzten Jahres am Ort des Geschehens zurückgeblieben war und die von ihr geschädigte Autofahrerin Wochen später den zugehörigen Wagen entdeckte, musste sich eine Frau am Dienstag vor dem Amtsgericht Langenfeld verantworten. Das ist auch für die Stadt Hilden zuständig.

Die Angestellte bestritt den Vorwurf der Unfallflucht. Von einem Zusammenstoß habe sie nichts bemerkt, sagte sie. Laut Anklage sollte sie seinerzeit beim Ausparken einen VW Golf stark beschädigt haben. Danach sei sie weitergefahren, ohne die Polizei oder den Halter des Golfs in irgendeiner Weise zu informieren. An dem Volkswagen entstand laut Kostenvoranschlag ein Schaden von 1087 Euro.

Die Beschuldigte behauptete, keinen Unfall bemerkt zu haben. Erst, als sie zuhause angekommen war, sei ihr aufgefallen, dass ein Fahrzeugteil an ihrem Fiat fehle. Genau dieses Teil hatte die Halterin des Golfs gefunden, als sie zu ihrem Auto zurückkehrte. Als Zeugin sagte sie im Gerichtssaal aus, dass sie den Schaden sowie das Fahrzeugteil sofort gesehen und daraufhin die Polizei gerufen hätte. Diese habe den Unfall aufgenommen und ihr aufgetragen, künftig nach einem Wagen Ausschau zu halten, dem dieses Teil fehle.

Tatsächlich sei ihr einige Wochen später der Fiat aufgefallen, worauf sie die Polizei informierte. Das Gericht hatte einen Gutachter damit beauftragt, festzustellen, ob der Schaden am Golf von besagtem Fiat stammt und ob der Unfall von dessen Fahrerin wahrzunehmen war.

Der Kraftfahrzeug-Sachverständige Martin Pieper ließ hierzu beide Autos im vermuteten Unfallbereich einander gegenüberstellen. Nach eigenen Angaben stellte er zweifelsfrei fest, dass die Schäden an beiden Autos zusammenpassen. Daher kam er in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass der Fiat die Schäden verursacht hat.

Ob die Fahrerin den Unfall optisch hat wahrnehmen können, konnte der Sachverständige nicht nachweisen. Doch dass sie ihn in jedem Fall hätte hören und auch spüren müssen, legte er ausführlich dar. Obwohl die Fiat-Fahrerin bis zuletzt jeden Vorsatz abstritt, hat sie nach dem Urteil 600 Euro in 30 Tagessätzen zu zahlen. Außerdem wurde ein Fahrverbot von zwei Monaten verhängt.

(RP)
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