Hilden Frist für Privatkanal-Check

Düsseldorf · Grundstückseigentümer in der Wasserschutzzone im Hildener Süden müssen ihre Abwasserleitungen in den nächsten zwei beziehungsweise drei Jahren auf Dichtigkeit überprüfen lassen.

Um das Grund- und damit auch das Trinkwasser zu schützen, hat Nordrhein-Westfalen 2008 das Landeswassergesetz geändert. Paragraph 61a schreibt vor, dass bestehende Abwasserleitungen von Sachkundigen auf Dichtigkeit überprüft werden müssen — und zwar spätestens bis Ende 2015. In Wasserschutzzonen kann die Frist verkürzt werden. Das hat der Stadtentwicklungsausschuss jetzt einstimmig beschlossen. Eigentümer von Wohnhäusern in der Wasserschutzzone im Hildener Süden, die vor dem 1. Januar 1965 gebaut wurden, müssen ihre privaten Kanäle je nach Straßenzug bis Ende 2012 beziehungsweise bis Ende 2013 überprüfen und gegebenenfalls sanieren lassen. Wenn der Rat — wie zu erwarten ist — diesem Beschluss am 12. Mai zustimmt, wird die Satzung voraussichtlich im Juni in Kraft treten, erläuterte Tiefbauamtsleiter Harald Mittmann. Für die anderen privaten Kanäle in Hilden werde eine eigene Satzung aufgestellt. Die Kommune strebe an, die Frist für die Dichtigkeitsprüfung von privaten Kanälen über den 31. Dezember 2015 hinaus zu verlängern, weil man fürchte, dass sonst die Zeit nicht reichen werde.

Mit Zustimmung des Personalausschusses wird die Stadt einen Ingenieur einstellen, um die betroffenen Bürger zu beraten. Mittmann hofft, dass die neue Stelle zum Herbst besetzt wird. Angedacht sei, die betroffenen Bürger straßenweise zu Informationsveranstaltungen einzuladen.

Optische Inspektion

Die Grundstückseigentümer müssen ihre privaten Kanäle vom Hausanschluss bis zur Grundstücksgrenze durchleuchten lassen. Die Abwasserleitungen von der Grundstücksgrenze bis zum öffentlichen Kanal untersucht die Stadt, zahlen müssen das allerdings die Grundstückseigentümer. Die Dichtheitsprüfung darf nur von Sachkundigen vorgenommen werden. Die Kosten hängen von der Länge, der Zugänglichkeit der Abwasserleitungen und der Art der festgestellten Schäden ab. Eine optische Inspektion einschließlich Reinigung und Dokumentation schlägt nach Angaben der Stadt durchschnittlich mit 400 bis 600 Euro zu Buche. Eine Druckprüfung kostet zwischen 200 und 500 Euro. Für eine Kanalsanierung müsse man je nach Verfahren mit 250 bis 500 Euro pro Meter kalkulieren. Das Ergebnis der Dichtigkeitsprüfung muss der Stadt vorgelegt worden.

Bußgeld bis 50 000 Euro

Wer seine Abwasserleitungen vorsätzlich oder fahrlässig nicht in der festgelegten Frist auf Dichtigkeit prüfen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die kann mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Welche Grundstückseigentümer in den nächsten zwei beziehungsweise drei Jahre ihre Kanäle überprüfen lassen müssen, steht im Internet unter www.hilden.de (dann nacheinander anklicken Politik, Ratsinformationssystem, Bürgerinformationssystem, Sitzungskalender, Stadtentwicklungsausschuss 24. März, TOP 6.1, SV 60/011, Anlage Satzung Fristenänderung).

(RP)
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