Kreis Mettmann Es gibt mehr Naturschutzgebiete im Kreis

Kreis Mettmann · Bereits seit 1984 verfügt der Kreis Mettmann über einen flächendeckenden Landschaftsplan. Durch die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmälern, geschützten Landschaftsbestandteilen und Brachen in der freien Landschaft sorgt er für einen grundlegenden Schutz von Natur und Landschaft. Gleichzeitig sichert er die Erholungsgebiete der Bevölkerung. Er erstreckt sich im Wesentlichen auf die Flächen außerhalb der Städte und Dörfer.

Ein Landschaftsplan ist kein statisches Gebilde. So wie die Natur und unsere Städte sich verändern, muss auch der Landschaftsplan aktualisiert werden. Aus diesem Grunde wurde der Landschaftsplan bereits mehrfach geändert. So wurde er bislang grundlegend in fünf der zehn kreisangehörigen Städte überarbeitet. Rechtliche und formale Anpassungen wurden zuletzt im September 2012 für das gesamte Kreisgebiet vorgenommen.

Schwerpunkt des aktuellen 6. Änderungsverfahrens ist die grundlegende Überarbeitung des Landschaftsplanes in den Städten Velbert und Wülfrath. Dabei ist die Erweiterung und Neuausweisung von Naturschutzgebieten vorgesehen. Darüber hinaus sollen aus Gründen des Biotopverbundes zumeist innerhalb der vorhandenen großflächigen Landschaftsschutzgebiete Bachtäler, strukturreiche kleinere Waldbestände, schutzwürdige Biotope sowie Luftschutzstollen und kleinere Steinbrüche als geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden. Karten und Erläuterungen zum Änderungsentwurf liegen vom 1. bis 30. September (montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr) im Planungsamt des Kreises Mettmann, Verwaltungsgebäude 3, Am Kolben 1 in Mettmann, Zimmer 3.322 (3. Etage) öffentlich aus.

(cz)
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