Haan Drogenhändler kam mit Bewährungsstrafe davon

Düsseldorf · Ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung: So lautete gestern das Urteil am Amtsgericht Velbert. Der in Haan lebende und in Hilden geborene Verurteilte hatte zwischen Februar und November 2008 gewerbsmäßig mit Drogen gehandelt. Zur Verhandlung waren auch die Freundin und ein Freund des 28-Jährigen als Zeugen erschienen. Von seinem restlichen Freundeskreis habe er sich mittlerweile getrennt, beteuerte der Verurteilte.

Genau mit diesem anderen Freundeskreis hatte er sich 2008 über Monate hinweg mit Marihuana und Amphetaminen ein Zubrot verdient. Aber der vor Gericht in Jeans und schwarzem Pullover Erschienene war auch selbst Drogenkonsument. Zeitweise habe er "jeden Abend einen Joint geraucht". Zwei seiner Komplizen wurden bereits Ende letzten Jahres rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt. Während der Verhandlung gab der Beschuldigte an, dass seine Haaner Wohnung als Drogenlager diente.

Händler war selbst abhängig

Neben Haan war auch Erkrath Umschlagplatz für die illegalen Verkäufe. Eine Hausdurchsuchung brachte Ende 2008 alles ans Tageslicht. In insgesamt sechs Fälle von Drogenhandel ist der Mann geständig. In seinem Schlusswort vor Richter Michael Dittmann erklärte der hauptberufliche Kurierdienstler, dass er "von Drogen umzingelt gewesen sei". Der Richter wollte ihm dieses Selbstmitleid jedoch nicht abnehmen. "Sie sind erwachsen und haben sich aus freien Stücken dazu entschieden, Drogen zu konsumieren und weiterzuverkaufen", entgegnete der Richter dem angeklagten Haaner.

Zusätzlich Geldstrafe auferlegt

Der Pflichtverteidiger forderte eine "milde Strafe" und den Verzicht auf eine Geldbuße. Das Gericht bestätigte schließlich die vom Staatsanwalt geforderte Haft von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Ebenfalls wurde dem Drogenhändler eine Geldstrafe von 1350 Euro auferlegt. Als mildernde Umstände machte der Richter geltend, dass der Angeklagte während seiner Zeit als Drogenhändler auch weiter seinem Beruf nachging und ein umfassendes Geständnis ablegte. Ebenfalls seien seine zwei Vorstrafen wegen Trunkenheit und Bedrohung gänzlich andere Fälle.

Die verkauften Drogen seien zudem "gestreckt und von schlechter Qualität" gewesen. Der reuige Sünder beteuerte überdies, seit der Hausdurchsuchung "keine Drogen mehr angefasst" zu haben. Drei Jahre lang darf sich der Verurteilte nichts zu schulden kommen lassen, sonst droht ihm die Haft.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort