Hilden Denkmalschutz: Eigentümer sauer

Hilden · Der Stadtrat hat gegen den Willen der Eigentümer das Gebäude Berliner Straße 10 unter Denkmalschutz gestellt (RP berichtete). Jetzt meldet sich die Eigentümergemeinschaft Hertwig und Kirchner zu Wort. Sie haben 1986 im Rahmen eines Umlegungsverfahrens das Grundstück Heiligenstraße 16 gegen das Grundstück Berliner Straße 8-10 getauscht. "Wir hätten von der Umlegung Abstand genommen, wenn uns bekannt gewesen wäre, dass hier ein Denkmal übernommen werden müsste", sagt Heinrich Peter Hertwig. Sie hätten an den Gebäuden Berliner Straße 8 und 10 umfangreiche Erneuerungen vornehmen müssen. Schon deshalb habe das Haus Nr. 10 für sie keinen Denkmalwert mehr. Sie hätten als Eigentümer ausschließlich mit Karin Herzfeld, Vertreterin der Unteren Denkmalbehörde, verhandelt. "Wir haben vorgeschlagen, das Areal von einem Bauträger mit möglichst vielen Wohnungen bebauen zu lassen", erläutert Hertwig: "Das Gebäude Berliner Straße 10 (jetzt Denkmal) sollte stehen bleiben und integriert werden, das Hinterhaus (jetzt auch Denkmal) sollte abgerissen werden." Das sei ein Vorschlag von Andreas Trapp gewesen, Leiter des Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamtes und in Personalunion auch Sachgebietsleiter Bauaufsicht. Trapp hat inzwischen gekündigt.

"Aus unseren Mitteln können wir das Haus Berliner Straße 10 als Denkmal nicht erhalten", sagt Hertwig: "Wir stehen in Verkaufsverhandlungen. Wenn die platzen, müssen wir klagen." Beide Grundstücke liegen baurechtlich in einem "Kerngebiet". Dort können nicht nur Wohnungen gebaut werden, es muss auch Gewerbe entstehen. "Dafür sehen wir keine Möglichkeit", so Hertwig: "Die Berliner Straße 8-10 ist keine Lauflage."

(cis)
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