Analyse CO-Pipeline: Alle blicken jetzt nach Karlsruhe

Hilden/Langenfeld · Längst hat Bayer die 67 Kilometer lange Kohlenmonoxid-Leitung verlegt, doch eine Inbetriebnahme ist nicht absehbar. Vor fast einem Jahr hatte das Oberverwaltungsgericht Münster das Rohrleitungsgesetz beanstandet. Das Bundesverfassungsgericht hat das Wort.

 Erwin Schumacher (l.) hat den stählernen Knoten in der Monheimer Innenstadt als Mahnmal gegen die CO-Pipeline geschaffen. Das Bild zeigt ihn mit Pipeline-Gegnern wie Dr. Gottfried Arnold und Dieter Donner.

Erwin Schumacher (l.) hat den stählernen Knoten in der Monheimer Innenstadt als Mahnmal gegen die CO-Pipeline geschaffen. Das Bild zeigt ihn mit Pipeline-Gegnern wie Dr. Gottfried Arnold und Dieter Donner.

Foto: rm-

Es ist ruhig geworden um die umstrittene Kohlenmonoxid-Leitung seit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vor knapp einem Jahr. Über eine Länge von 67 Kilometer hat der Bayer-Konzern diese Röhre im Boden verlegt, um darin das im Dormagener Werk hergestellte Kohlenmonoxid (CO) nach Krefeld-Uerdingen zu befördern; doch ob das je der Fall sein wird, ist ungewiss. Nach der Rheinunterquerung verläuft die CO-Pipeline durch Monheim, Langenfeld und andere Städte im Kreis Mettmann. Der breite Widerstand von Bürgern, Kommunalpolitikern und Stadtoffiziellen hat die Inbetriebnahme bislang verhindert. Alles wartet nun auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

Dorthin hatte das OVG im August 2014 das Verfahren zum abschließenden Urteil verwiesen, was die "Stopp-Bayer-CO-Pipeline-Initiative" als wichtigen Teilerfolg feierte. Denn die Richter in Münster hatten das so genannte Rohrleitungsgesetz als verfassungswidrig bezeichnet, auf dessen Basis einst Grundstücke von Anwohnern enteignet worden waren; darunter Flächen des vor wenigen Monaten gestorbenen Monheimer Landwirts Heinz-Josef Muhr. Die Stadt Monheim hatte noch unter Bürgermeister Dr. Thomas Dünchheim (CDU) Muhrs Klage unterstützt und vorangetrieben. Nun müssen die Karlsruher Richter abschließend darüber entscheiden, ob die Enteignungen mit Artikel 14 des Grundgesetzes (Schutz des Eigentums) zu vereinbaren sind. "Wir haben aus Karlsruhe bislang noch nichts gehört", sagt der Düsseldorfer Anwalt Dr. Jochen Heide, der mit der auf den Namen von Witwe Helga Muhr laufenden Klage betraut ist. Er geht nach eigenen Worten davon aus, dass "in Anbetracht einer üblichen Verfahrensdauer von zwei bis fünf Jahren frühestens im Herbst 2016, eher später" mit einem Urteil zu rechnen sein werde. Heide sieht mit der Ausgliederung der Bayer-Tochter Material Science aus dem Leverkusener Konzern auch die bereits vom OVG angezweifelte Argumentation eines öffentlichen Interesses weiter geschwächt.

Auch Bayer hat laut Pressesprecher Jochen Klüner noch nichts aus Karlsruhe gehört. "Still ruht der See. Aber wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und die Leitung technisch fertiggestellt. Wir sehen unser Sicherheitskonzept durch das OVG bestätigt, nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden." Außerdem warte Bayer noch auf eine Entscheidung der Bezirksregierung zum dort eingereichten Planänderungsantrag - unter anderem wegen teilweise leichter Abweichungen von der ursprünglichen Trasse.

Auch während dieser Wartephase bleiben die heimischen Pipeline-Gegner am Ball. So wies deren Sprecher Dieter Donner jetzt auf einem Unfall in Bottrop hin, wo durch ein Leck in einer Kokereigas-Pipeline zwei Polizisten mit Verdacht auf Gasvergiftung in einer Klinik behandelt werden mussten. Und sein Monheimer Mitstreiter Erwin Schumacher, der als Mahnmal gegen die CO-Pipeline einen riesigen stählernen Knoten geschaffen hatte, betont die gute Teamarbeit mit Experten. "Damit und mit unserer Ausdauer hatte Bayer nicht gerechnet."

(RP)
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